SpiFa übt harsche Kritik an geplantem Sammelgesetz9. Juni 2021 Für SpiFa-Chef Dirk Heinrich ist die geplante Bereinigung “ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte”. Foto: Schmitz Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert zwei zentrale Punkte im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG): die Bereinigung der Arzthonorare und die Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen. Dieses Ziel wurde nach Ansicht des SpiFa erreicht. Das Gesetz garantiere, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird. Diese “gewünschte und berechtigte Maßnahme”, wie der Fachärzte-Dachverband sie in einer aktuellen Mitteilung nennt, soll nun aber wieder “eingesammelt werden”, um “erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden”. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Nach SpiFa-Berechnungen handelt es sich um ein Volumen von bis zu zwei Milliarden Euro. Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa kommentiert: „Das Bundesministerium für Gesundheit macht auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Bundesregierung genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“ Heinrich weiter: „Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD und dem Amtsantritt von Bundesgesundheitsminister Spahn war das Thema Terminservice für die ärztliche Versorgung das Prestige-Projekt der Bundesregierung und wurde auch so im TSVG umgesetzt, nun verkommt das TSVG leider zur Reste-Rampe.“ “Schnellschuss” zur Substitution ärztlicher Leistungen Darüber hinaus enthält das geplante GVWG, das auch „Sammelgesetz GKV/Leistungsrecht“ genannt wird, weitere Änderungsanträge wie jenen Antrag, der eine Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege in verpflichtenden Modellvorhaben vorsieht. Damit werden nach SpiFa-Auffassung neue Problemfelder aufgemacht, welche weder ausreichend diskutiert noch in ihrer Wirkung abzuschätzen seien. Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten trügen bis heute in der Regel die Ärztinnen und Ärzte, erinnert der SpiFa. Die Auflösung der Arztvorbehaltes und die damit einhergehende Verlagerung ärztlicher Leistungen bedürfe einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Es brauche klare ordnungspolitische Antworten auf die Fragen, wer die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für Behandlungsmaßnahmen tragen soll, die aus der Hand der Ärztinnen und Ärzte genommen werden. Bei den verpflichtenden Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte, die das Bundesministerium für Gesundheit nun vorgeschlagen hat, handelt es sich nach Ansicht des SpiFa “um einen gesetzgeberischen Schuss aus der Hüfte”. Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, sagt dazu: „Aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte darf es solche Schnellschüsse im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht geben. Wir fordern die Parlamentarier’Innen auf, sich für eine breite und sorgfältige ordnungspolitische Debatte in dieser für die Versorgung wichtigen Frage mit weitreichenden Folgen einzusetzen und sich an dieser Stelle nicht von der Bundesregierung vor sich her treiben zu lassen.“ (SpiFa/ms)
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