SpiFA unterstützt geplanten MFA-Warnstreik29. Januar 2024 Foto: HNFOTO/stock.adobe.com Der Verband medizinscher Fachberufe (vmf) hat für den 8. Februar zu einem Warnstreik aufgerufen. Der Spitzenverband der Fachärzte e.V. (SpiFA) unterstützt die Forderungen – diese müssten aber gegenfinanzierbar sein. Am 8. Februar sollen die unterbrochenen Tarifverhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) der Bundesärztekammer fortgesetzt werden. Es ist bereits die vierte Tarifrunde. Der vmf will diese Tarifrunde – „erstmalig in seiner Verbandsgeschichte“ wie es in einer Mitteilung heißt – mit Warnstreiks begleiten. Geplant ist ein ganztägiger Warnstreik und eine zentrale Kundgebung vor dem Sitz der Bundesärztekammer in Berlin, wo die Tarifverhandlungen stattfinden. Vmf: „Deutliches Signal an die Arbeitgeberseite“ „Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen. Nach drei Verhandlungsrunden von Oktober bis Dezember 2023 hat sich die AAA nur minimal bewegt und beharrt auf ihrem Gesamtpaket von 5,5 Prozent“, betonte vmf-Präsidentin Hannelore König. Das angebotene Einstiegsgehalt sei zu niedrig und die Zuschläge in den Tätigkeitsgruppen sollen reduziert werden, sodass MFA im 17. Berufsjahr in der höchsten Tätigkeitsgruppe nur eine geringe Steigerung von 0,1 Prozent erhielten, so Königs Kritik. Die Arbeitgeberseite lehne zudem eine Besitzstandsregelung bei den Zuschlägen für die Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits in der höheren Tätigkeitsgruppe befinden, ab. Ebenso wolle sie weder eine Inflationsausgleichsprämie zahlen noch die Sonderzahlung erhöhen. „Nach zwei Jahren Reallohnverlust ist es jetzt dringend notwendig, ein deutliches Signal an unseren Tarifpartner zu senden. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite ein deutlich verbessertes Angebot für die qualifizierten Fachkräfte und Experten in den Praxisteams,“ erklärte de vmf-Präsidentin. In einem Interview mit dem Ärztlichen Nachrichtendienst erklärte König, der Verband habe sich zu einem Warnstreik entschlossen, weil man in den Tarifverhandlungen „nicht vorwärtskomme“. Die Gewerkschaft habe sich bewegt, die Arbeitgeberseite aber nicht. König erklärte weiter, dass sich drei Viertel der Mitglieder sich für Warnstreiks ausgesprochen hätten. Unterstützung aus der Ärzteschaft Der SpiFa unterstützt den geplanten Streik der Medizinischen Fachangestellten (MFA), obwohl er sich „gegen die eigenen Facharztpraxen richtet“, wie der Verband betonte. Er forderte die Politik auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die die ambulanten Strukturen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt stärken. „Der inzwischen Jahre andauernde Fachkräftemangel und die zunehmende Kostenentwicklung zwingen die ambulanten Versorgungsstrukturen in die Knie,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die Forderungen nach einer Lohnerhöhung seitens der MFA sind selbstverständlich gerechtfertigt, für viele Ärztinnen und Ärzte ist eine solche aber einfach nicht umsetzbar. Denn Tarifsteigerungen müssen für die Praxen auch unmittelbar und vollständig gegenfinanzierbar sein.“ Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Budgetierung ärztlicher Leistungen oder bei gleichzeitiger Verweigerung einer neuen GOÄ sei dies jedoch nicht der Fall. Der SpiFa bekräftigte in diesem Zuge seine Forderung nach einem ambulanten Versorgungsgipfel für die Fachärztinnen und Fachärzte. „Wir brauchen endlich ein Aufwachen der Politik, eine Erkenntnis, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland nur dann zukunftsfähig ist und sein kann, wenn die ambulanten Versorgungstrukturen so ausgestattet sind, dass sie trotz steigender Energiekosten, Inflation und auch stetig steigenden Lohnkosten bestehen können,“ so Heinrich. Ebenso müssen aus Sicht des SpiFa im Zuge der Debatte um fehlende bezahlbare Fachkräfte auch aktuelle und künftige Reformen beleuchtet werden, bei denen Parallelstrukturen aufgebaut werden sollen. „Bereits jetzt wandern viele MFA nach ihrer Ausbildung zur Festanstellung in die Krankenkassen ab, weil dort höhere Gehälter winken. Das heißt, die Verwaltung schwächt die Versorgung, indem sie ihr das Personal abwirbt. Ein Aufbau von Parallelstrukturen würde den Fachkräftemangel noch einmal anheizen und den Wettbewerb um MFA verstärken. Dies gilt es unbedingt zu verhindern,“ so Heinrich weiter. Vmf: „Genügend Spielraum für Steigerungen“ Auch König thematisierte den Fachkräftemangel und erklärte: „Das Gehalt ist noch immer die wichtigste Stellschraube, um die Abwanderung zu stoppen und junge Menschen für den Beruf der MFA zu begeistern.“ Im Gegensatz zum SpiFa sieht sie aber noch genügend Spielraum für Steigerungen und verwies insbesondere auf die Entbudgetierung bei Kinder- und Jugendärzten, die auch für Hausärzte geplant sei. Auch dürfe der Finanzierungsbeitrag der Privaten Krankversicherung nicht außer Acht gelassen werden. Die Tarifverhandlungen zwischen vmf und AAA wurden Anfang Dezember auf Wunsch des vmf unterbrochen, die vierte Tarifrunde vertagt. In einer Medienmitteilung erklärte der Verband, er „habe um eine Denkpause gebeten, weil die Verhandlungen im Moment festgefahren sind“. Die Arbeitgeberseite hingegen bedauerte Ende vergangenen Jahres den Abbruch der Verhandlungen und sprach von einer „deutlichen Annäherung“. Diese sah der vmf nicht. Gefordert hatte der vmf zu Beginn der Tarifverhandlungen ein Einstiegsgehalt von 17,00 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2024, bei unveränderter Struktur der Zuschläge in den Tätigkeitsgruppen II bis VI, in denen Fortbildung und die Übernahme von mehr Verantwortung mit Zuschlägen von 7,5 bis 45 Prozent honoriert wird. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 14,6 Prozent über alle Berufsjahr- und Tätigkeitsgruppen. Der Verband forderte außerdem eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2000 Euro für alle und 1000 Euro für Auszubildende. Diese sollen durch eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 4,9 bis 5,1 Prozent ab 1. Januar 2024 bessergestellt werden. Zudem sollte die Sonderzahlung von 70 auf 75 Prozent ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit im Jahr 2024 erhöht werden. (ja)
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