SpiFA zum GVSG: „Gesetz greift deutlich zu kurz“

Symbolbild: ronstik/stock.adob.com

Ärztevertreter begrüßen die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) geplante Entbudgetierung für Hausärzte. Der SpiFA fordert erneut entsprechende Regelungen für die Fachärzte.

Sowohl der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßen die mit dem GVSG geplante Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte, allerdings mahnt die KBV an, diese „vernünftig zu regeln“. Der SpiFA kritisiert, dass die bereits von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Maßnahmen für die Fachärzteschaft fehlen.

SpiFA: „Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen“

„Aus der Versorgungsperspektive greift das Gesetz damit deutlich zu kurz,“ betonte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die haus- und fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten greifen in der Regel ineinander. Es ist wichtig, die ambulante Versorgung in beiden Versorgungsbereichen zu stärken. Dass vollständig erbrachte Leistungen auch vollständig bezahlt werden müssen, ist dafür eine absolute Grundvoraussetzung und dies eben nicht nur in der hausärztlichen Versorgung!“

Die Forderung des SpiFA ist klar, nämlich weiterhin „eine Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen über alle Facharztgruppen hinweg“. Falls das zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollumfänglich finanzierbar sei, sollte das Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit sein, schrittweise dorthin zu kommen, so Heinrich weiter. Er verwies auf konkrete Vorschläge seitens des SpiFa, die „bereits seit Monaten auf dem Tisch des Ministers“ lägen.

Die vom SpiFa vorgeschlagenen Maßnahmen einer schrittweisen Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen umfassen etwa das Einziehen einer Mindestauszahlungsquote von 90 Prozent, eine Entbudgetierung aller überwiesenen Patientinnen und Patienten sowie die Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten an sozial benachteiligten Standorten.

KBV: „Selbstverwaltung braucht Freiheiten für maßgerechte Lösungen“

Auch Vertreter der KBV äußerten sich zum offiziellen Referentenentwurf des GVSG: In einer ersten Stellungnahme begrüßten die Vorstände erklären Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner nicht nur die Entbudgetierung: „Positiv zu bewerten ist, dass die noch im inoffiziellen Papier zu findenden Ideen sogenannter Gesundheitskioske oder primärärztlicher Versorgungszentren ad acta gelegt wurden. Offensichtlich hat man auf die Kritik der KBV gehört. Jetzt muss es vor allem darum gehen, die im Entwurf adressierte hausärztliche Entbudgetierung vernünftig zu regeln.“

Für die KBV bedeutet das, der „Selbstverwaltung die notwendige Freiheit zu lassen, um maßgerechte und passende Änderungen bei der Vergütungssystematik entwickeln zu können“. Enge und detaillierte Vorgaben durch den Gesetzgeber wären hier kontraproduktiv und würden den Handlungsspielraum der gemeinsamen Selbstverwaltung zu stark einengen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Das gelte auch für die im Entwurf zu findenden Regelungen zu neuen Pauschalen. Hierfür müssten einerseits zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, und es sollten nicht bereits per Gesetz bis ins Detail Bedingungen für einzelne Pauschalen definiert werden. Das sei Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung. „Wenn diese Gesichtspunkte im weiteren parlamentarischen Verfahren sinnvoll gelöst werden, kann dieses Gesetz die hausärztliche Versorgung stärken,“ so das Fazit von Gassen, Hofmeister und Steiner zu dem Gesetzentwurf. (ja)