SpiZ: Strukturierte Versorgung im ZNS-Bereich zeitnah umsetzen

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Vor der Anhörung im Deutschen Bundestag am 15. Mai 2019 zum  Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz fordert der Spitzenverband ZNS (SpiZ) eine feste Verankerung einer koordinierten und strukturierten Versorgung für den gesamten Bereich der ZNS-Erkrankungen im Bundesmantelvertrag.

Es gehe dabei nicht um eine einschränkende Regulierung des Zugangs zu Richtlinienpsychotherapie, sondern um eine Erweiterung und Strukturierung der Regelversorgung von Patienten mit psychischen Krankheiten mit und neben der Richtlinienpsychotherapie, welche nur für einen Teil der psychisch Kranken das passende Behandlungsverfahren ist, erklärte der Spitzenverband, dem die Berufsverbände der Neurologen (BDN), der Kinder- und Jungendpsychiater (BKJPP), der Nervenärzte (BVDN), der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM) und der ärztlichen Psychoanalytiker (BÄP in der DGPT) angehören.

Psychisch Kranke mit komplexem Behandlungsbedarf, die insbesondere eine kombinierte hausärztliche und insbesondere psychiatrische, psychosomatische oder neurologische Behandlung benötigen, seien im Rahmen der jetzigen Regelversorgung seit Jahrzehnten unterversorgt. Die aktuellen Diskussionen seien demnach die Folge dieser bisherigen Mangelversorgung in diesem Bereich, kritisierte der Verband. Alle ZNS-Fächer – von der Neurologie über die Psychiatrie und Psychosomatik, die Kinder- und Jugendpsychiatrie wie auch die Psychotherapie – müssten deshalb frühzeitiger, d.h. schon zu Beginn der Behandlung koordiniert und strukturiert in der Regelversorgung zusammenarbeiten und rasch auf gezielt einzusetzende, differenzierte und gegebenenfalls auch intensivierte Therapieangebote zugreifen können.

Eine derart dicht vernetzte Versorgung führt nach Ansicht des Verbandes nicht nur zu einer erheblichen Verbesserung der Versorgungssituation psychisch kranker Menschen, sondern optimiert auch die Ressourcenallokation. Dieser Ansatz stoße auch auf eine breite Zustimmung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

Eine Strukturierung der Versorgung beinhalte ein koordiniertes Versorgungsangebot, das sich an den Krankheitsstadien, der Schwere und Akuität der Erkrankung orientiert, sowie die Vernetzung und die Koordination dieser Versorgungsangebote.

“Es gibt bereits konkrete Vorschläge und Modelle, wie eine solche Strukturierung aussehen könnte. Hingewiesen sei hier auf ein in der Region Nordrhein im Rahmen des Innovationsfonds geförderten Projekts zur Neurologisch-Psychiatrisch-Psychotherapeutischen Versorgung (NPPV) oder auf ein noch nicht in der Versorgung umgesetztes, aber bereits vorgestelltes Modell zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher (KIJUP), das die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit Berufsverbänden entwickelt hat”, erklärte der Spitzenverband.

Die Schwierigkeiten der Selbstverwaltung bei der Umsetzung dieser Verträge auch durch mangelndes Interesse der Krankenkassen könnten durch die Initiative des Gesetzgebers mit einem breiten Konsens der Ärzte und Psychotherapeuten überwunden und die Versorgung von Patienten mit psychischen Krankheiten könnte deutlich verbessert werden, zeigten sich die Vetreter des SpiZ optimistisch.