Sport für alle: BIV-OT fordert zum Tag der Menschen mit Behinderungen echte Teilhabe3. Dezember 2024 Foto: NewSaetiew/stock.adobe.com Am 3. Dezember 2024, dem „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“, macht der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) darauf aufmerksam, dass 55 Prozent der Betroffenen nie Sport treiben – zu oft werden Kosten für Hilfsmittel nicht übernommen. „Orthopädietechniker leisten gemeinsam mit Ärzten und Physiotherapeuten entscheidende Beiträge, damit Menschen mit Einschränkungen Hürden im Alltag und im Sport überwinden können“, betont Alf Reuter, Präsident des BIV-OT. „Wir haben die Technik und das Wissen, um Menschen echte Chancen zu bieten. Doch ohne klare politische Entscheidungen bleibt Sport für viele unerreichbar.“ Besonders deutlich werde der Kontrast bei sportlichen Großereignissen wie den Paralympics: Spitzenleistungen sind ohne moderne Prothesen oder Sportrollstühle undenkbar – doch im Alltag kämpfen viele Menschen vergeblich um die Finanzierung solcher Hilfsmittel. „Der Tag der Menschen mit Behinderungen ist ein Weckruf“, mahnt Reuter. „Echte Teilhabe erfordert klare Strukturen, entschlossene Politik und den Willen, Chancengleichheit für alle zu schaffen.“ 15 Jahre UN-BRK: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Deutschland seit 15 Jahren dazu, gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten – auch im Sport. In Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport” heißt es wörtlich: „Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern; b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern; …” Doch die Realität sieht anders aus, wie der BIV-OT betont. Während Artikel 30 der UN-BRK explizit Maßnahmen fordert, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Freizeit- und Breitensport zu ermöglichen, zeigt der „Dritte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen“ aus dem Jahr 2021: Mehr als die Hälfte (55 Prozent) aller Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland treiben nie Sport. Klare Regelungen für echte Teilhabe schaffen „Die UN-BRK setzt klare Ziele, doch die Umsetzung bleibt Stückwerk. Statt verbindlicher Regelungen erleben Betroffene ein Flickwerk an Zuständigkeiten, das viel zu oft von ihrem Wohnort oder dem Wohlwollen einzelner Kostenträger abhängt“, kritisiert Alf Reuter, Präsident des BIV-OT. Gerichtsurteile wie jenes des Sozialgerichts Mannheim, das 2020 Sportrollstühle als Eingliederungshilfe anerkannte, setzen zwar Zeichen – sie bleiben jedoch Einzelfälle. Ohne einheitliche gesetzliche Grundlagen droht Deutschland, die Chance auf echte Inklusion zu verspielen. „Es ist höchste Zeit, dass die politischen Verantwortlichen handeln“, so Reuter weiter. „Menschen mit Behinderungen brauchen keinen guten Willen, sondern ein klares Recht auf sportliche Teilhabe – mit Hilfsmitteln, die ihnen nicht als Luxus, sondern als Grundlage für ein aktives Leben zugestanden werden.“ Der BIV-OT fordert daher anlässlich des „Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen“ konsequente Reformen, die Sport und Bewegung für alle ermöglichen. Denn wahre Teilhabe beginnt dort, wo Barrieren überwunden und Chancen geschaffen werden – im Alltag ebenso wie im Sport.
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