Steintherapie im Harnleiter soll ab nächstem Jahr auskömmlich vergütet werden

Harnstein. Foto: New Africa – stock.adobe.com

Ab 1. Januar 2024 sollen ambulant erbrachte Harnleiterstein-Ureterorenoskopien in einer Hybrid-DRG abgebildet und leistungsgerecht sektorgleich vergütet werden. Dies besagt ein Referentenentwurf gemäß § 115 f Abs. 4 SGB V, über den der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) in einer Mitteilung informiert hat.

Die Vergütung in Höhe von 1412,05 Euro soll demnach pauschal erfolgen, unabhängig davon, ob der Eingriff in einer Praxis für ambulante Operationen oder in der Klinik erbracht wird. Hintergrund ist die Einigung in der ersten Verhandlungsrunde beim ambulanten Operieren Anfang des Jahres, bei der die Steintherapie im Harnleiter zur AOP-Leistung wurde und seitdem ambulant zu EBM-Bedingungen erbracht werden muss. Der BvDU hatte in diesem Zusammenhang die Absenkung der Eingriffe der Stufen 1–4 kritisiert und auf Probleme hingewiesen, die sich aus den Neuerungen ergeben. So würden etwa die Sachkosten dieses Eingriffs nicht hinreichend abgebildet, mahnte der Berufsverband an.

In Zukunft sei der Eingriff damit auch unter stationären Bedingungen geregelt – ohne die Gefahr, dass er, wie seit Anfang des Jahres, als Fehlbelegung und somit als nicht erstattbar klassifiziert werden könnte, betont der BvDU. Eine stationäre Erbringung der Ureterorenoskopie sei nach wie vor möglich, wenn besondere Kontextfaktoren bei den Patienten vorliegen.

Der Berufsverband sieht damit eine „zehnmonatige Hängepartie“ beendet, die aufgrund der fehlenden Sachkostenerstattung für Klinik und Praxis nur defizitär zu erbringen gewesen sei. Zudem sei die belegärztliche Leistungserbringung explizit im Entwurf erwähnt. „Die derzeitig diskutierte Honorierung für die Ureterorenoskopie erscheint auskömmlich und ermöglicht, die komplette urologische Versorgung in den Belegkliniken aufrecht zu erhalten“, urteilt der BvDU.

Der Referentenentwurf ist aus Sicht des BvDU ein „erster Aufschlag“, um Unklarheiten zu lösen, die die Politik mit ihren Forderungen nach ambulantem Operieren mit dem noch unausgegorenen AOP-Vertrag hervorgerufen habe. „Die Möglichkeit der Durchführung ambulanter Operationen in der Vertragsarztsituation wird die Attraktivität für die Niederlassung steigern und damit, insbesondere mit Blick auf die jüngeren Kolleginnen und Kollegen zur Zukunftssicherung der Urologie beitragen“, heißt es weiter. Der BvDU werde Nachbesserungen des Referentenentwurfs kritisch begleiten . „Es muss gewährleistet sein, dass eine sektorengleiche Vergütung erfolgt, die für Vertragsärzte, AOP-Zentren und Kliniken die gleichen Bedingungen schafft“, so der Verband abschließend.

(BvDU/ms)