Stellungnahme der StIKo Vet zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-35. Juli 2024 (Symbolbild) Foto: © ASSY – pixabay.com Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit zum Schutz von Schafen und Rindern per Eilverordnung gestattet. Die StIKo Vet hat dazu eine Kurzstellungsnahme herausgegeben. Die StIKo Vet empfiehlt die Anwendung dieser Impfstoffe, um Schafe und Rinder gegen den neuen Serotyp der Blauzungenkrankheit zu schützen und zeigt auf, warum unverzüglich mit den Impfungen begonnen werden sollte. Der aktuelle BTV-3-Ausbruch, der sich seit September 2023 von den Niederlanden her über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz ausgebreitet hat, droht im laufenden Jahr erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden zu verursachen. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer abgeschlossen sein. Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) ist die Anwendung von drei Inaktivatimpfstoffen mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz empfänglicher Tiere gestattet. Die StIKo Vet empfiehlt in der aktuellen Kurzstellungnahme, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Es wird erwartet, dass BTV-3 sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind.
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