Stellungnahme des Berufsverband der Frauenärzte zum Koalitionsvertrag

Foto: © Alina Zavhorodnii/stock.adobe.com

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) begrüßt ausdrücklich die im Koalitionsvertrag von Union und SPD formulierten Ziele zur Weiterentwicklung und Stabilisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Besonders die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung sowie die angekündigten Reformen in der Krankenhausstruktur bieten laut BVF wichtige Ansatzpunkte für eine zukunftsfähige und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung. Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF, begrüßt die Sonderstellung der Gynäkologie beim verbindlichen Primärarztsystem: „Es wäre ein fataler Fehler gewesen, diese Ausnahme für die Hausärzte der Frauen, also für die Gynäkologinnen und Gynäkologen, nicht im Koalitionsvertrag festzuschreiben.“ Der BVF hebt folgende Punkte hervor:

Stärkung und Sicherung der ambulanten Versorgung: Die ambulante fachärztliche Versorgung bildet laut BVF einen unverzichtbaren Pfeiler der Gesundheitsversorgung – insbesondere in der frauenärztlichen Betreuung. Die angekündigten Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung dieses Bereichs seien ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den steigenden Versorgungsbedarf sei eine nachhaltige Unterstützung der niedergelassenen Fachärzte essenziell.

Einführung einer Bagatellgrenze bei Regressprüfungen: Die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei Regressprüfungen stelle eine wichtige Entlastung für die niedergelassenen Ärzte dar. Damit werde ein überfälliges Signal gesetzt, dem zunehmenden Vertrauensverlust in die Prüfsystematik entgegenzuwirken und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit im Praxisalltag zu schaffen, so der BVF.

Frauenmedizin im Fokus – Wechseljahre und Endometriose: Die zunehmende öffentliche und politische Aufmerksamkeit für die Themen Wechseljahre und Endometriose wertet der BVF als wichtigen Schritt. „Es ist zentral, diese Themen als eigenständige medizinische Herausforderungen zu behandeln, die eine spezialisierte Versorgung und verstärkte Forschung erfordern. Hierbei ist es uns wichtig, diese Themen in wissenschaftliche Evidenz und Seriosität einzubetten“, betont der Verband.

Schwangerschaftsabbruch: Einer breiten und evidenzbasierte Diskussion rund um den Schwangerschaftsabbruch stand und steht der BVF nach eigenen Angaben weiterhin offen gegenüber. Der BVF spricht sich für klare rechtliche und medizinische Rahmenbedingungen aus, die den Zugang zu sicheren und wohnortnahen Versorgungsangeboten gewährleisten. Für den BVF, als Vertretung der Frauenärzte, ist es elementar, dass es in der Debatte einer ausgewogeneren Betrachtung und der Einbeziehung aller Betroffenen – also auch der Ärzteschaft – bedarf.

Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung: Die Weiterentwicklung sektorenunabhängiger Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) begrüßt der BVF ausdrücklich. Eine stärkere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung ist im Sinne der Patientinnen und könne zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung beitragen. „Es ist jedoch wesentlich, dass Hybrid-DRGs fair und realistisch gestaltet werden und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden für die Leistungserbringer schaffen“, ergänzt der BVF.

Klinikreform: Stärkung der Grundversorgung im ländlichen Raum: Die geplante Weiterentwicklung der Krankenhausreform unter Einbeziehung der Länderinteressen ist aus Sicht des BVF positiv zu bewerten. Besonders die geplanten Ausnahmen und erweiterten Kooperationen für die Grund- und Notfallversorgung – insbesondere in den Bereichen Gynäkologie und Geburtshilfe – sei wichtig für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Präventivmedizin: Der BVF begrüßt, dass ein verstärkter Fokus auf die Vermeidung von Krankheiten und die Prävention gelegt werden soll. So könne das Gesundheitswesen langfristig finanziell entlastet und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung gestärkt werden.

Cannabis und Schwangerschaft: Die angekündigte Evaluierung des Cannabisgesetzes im Herbst 2025 betrachtet der BVF mit besonderem Interesse – insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Schwangeren und ungeborenen Kindern. Der BVF appelliert an die Verantwortlichen, diesen Aspekt im Rahmen der Evaluation gesondert zu untersuchen und gesundheitspolitische Entscheidungen auf Grundlage belastbarer Daten zu treffen.

Datennutzung: Die Datennutzung zur Gesundheitsforschung begrüßt der BVF, weist aber darauf hin, dass der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten unabdingbar ist und zwingend für die Patienten transparent und nachvollziehbar sein muss.

Finanzierung der Gesundheitsversorgung – fehlender Impuls zur Entlastung der GKV: Mit Bedauern stellt der BVF fest, dass im Koalitionsvertrag keine Lösung für die dringend notwendige Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Hinblick auf die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern vorgesehen ist. „Eine Verlagerung dieser Ausgaben auf andere Kostenträger – etwa die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – wäre ein wichtiges Signal zur Stabilisierung der Beitragslasten in der GKV gewesen. Die fortgesetzte Finanzierung über die Sozialkassen schwächt die solidarische Krankenversicherung und belastet alle Beitragszahler zusätzlich“, erklärt er Berufsverband.