Stellungnahme zum Beschluss des BVerfG zu Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage29. Dezember 2021 Prof. Uwe Janssens (Fotograf Mike Auerbach), Prof. Georg Marckmann (Fotograf Ives Krier), Prof. Jan Schildmann (privat), Prof. Jochen Taupitz (Universitäten Heidelberg und Mannheim) Fotos: © DIVI Stellungnahme der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zum Beschluss des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.2021 – 1 BvR 1541/20 – Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage Die Hauptautoren der Leitlinie „Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“, zum ersten Mal veröffentlicht am 25.03.2020, kommentieren das heute vom Bundesverfassungsgericht gesprochene Urteil wie folgt:1. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die DIVI Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“ verfassungskonform sind – und zwar dieses insbesondere auch hinsichtlich des Kriteriums der klinischen Erfolgsaussicht.2. Risiken für Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankungen könnten sich aber daraus ergeben, dass die Empfehlungen in der Praxis nicht angemessen befolgt werden.3. Um die sachgemäße Anwendung der Empfehlungen zu unterstützen, hat die DIVI in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften auch in großen Onlineformaten Fortbildungen in Form von Webinaren zur praktischen Umsetzung organisiert. Auch zukünftig werden sich die Fachgesellschaften intensiv in der Aus-, Fort- und Weiterbildung bezüglich dieses Themas engagieren. Insofern begrüßt die DIVI, dass das Bundesverfassungsgericht spezifische Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung in der Medizin und Pflege und insbesondere des intensivmedizinischen Personals anregt, um auf eine Vermeidung von Benachteiligungen wegen Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen in einer Triage-Situation hinzuwirken.4. Die DIVI wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig dahingehend überprüfen, inwieweit weitere Präzisierungen ihrer Empfehlungen notwendig sind. Die aktuelle Fassung der S1-Leitlinie kann online auf den Seiten der DIVI wie der AWMF abgerufen werden.5. Grundsätzlich begrüßt die DIVI, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber mit seiner heutigen Entscheidung auffordert, zum Umgang mit einer möglichen pandemiebedingten Triage-Situation Stellung zu beziehen – auch mit Blick auf die von der DIVI immer wieder geforderte Rechtssicherheit für die handelnden Akteure in dilemmatischen Entscheidungssituationen.Professor Dr. Uwe Janssens,Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin, EschweilerProfessor Dr. Georg Marckmann,Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, LMU MünchenProfessor Dr. Jan Schildmann,Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Halle (Saale)Professor Dr. Jochen Taupitz,Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Mehr erfahren zu: "Vermeidbare Sterblichkeit in Deutschland weiterhin hoch" Vermeidbare Sterblichkeit in Deutschland weiterhin hoch Im westeuropäischen Vergleich ist die vermeidbare Sterblichkeit in weiten Teilen Deutschlands weiterhin hoch – besonders betroffen ist der Nordosten. Mitverantwortlich könnten mangelnde Präventionsmaßnahmen hinsichtlich Tabak-, Alkohol- und Zuckerkonsum sein.
Mehr erfahren zu: "Strategischer Einsatz von KI als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit von Kliniken" Strategischer Einsatz von KI als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit von Kliniken Wie können Krankenhäuser Künstliche Intelligenz (KI) so einsetzen, dass sie medizinisches Personal nachhaltig entlastet, die Versorgungsqualität verbessert und gleichzeitig regulatorischen Anforderungen gerecht wird? Antworten liefert das neue Whitepaper „Künstliche Intelligenz […]
Mehr erfahren zu: "Intensivstation: Wie Angehörige den Patientenwillen einschätzen" Intensivstation: Wie Angehörige den Patientenwillen einschätzen Die Behandlungswünsche von Patienten auf der Intensivstation werden von deren engsten Angehörigen teilweise falsch eingeschätzt. Auch die Patientenverfügung hilft nicht immer weiter. Ein spezielles Konzept zur Vorausplanung könnte helfen.