Stellungnahme zum Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen23. Februar 2026 Foto: © Kaspars Grinvalds – stock.adobe.com Im Rahmen der Debatte um ein Social-Media-Verbot für bestimmte Altergruppen fordern Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie in einer Stellungnahme neben dem Recht auf Teilhabe Minderjähriger auch den Schutzgedanken zu berücksichtigen. „Chancen und Risiken bei der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche hängen von ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand ab. Das gilt auch und gerade im Hinblick auf ihre psychische Gesundheit. Bei möglichen Regulierungen der Mediennutzung ist daher entscheidend, genau hinzusehen“, mahnt Prof. Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP). „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe und ein Recht auf Schutz. Beides muss auch in der digitalen Welt gelten.“ Die aktuelle Stellungnahme wird von der DGKJP, dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (BAG KJPP) gemeinsam getragen; weitere Verbände haben sich angeschlossen. Die Stellungnahme stützt sich auf die Ergebnisse einer von der DGKJP eingesetzten Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit Experten, die das Medien-Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen fundiert auf Chancen und Risiken untersucht und Hinweise zu möglicher Prävention psychischer Erkrankungen zusammengestellt hat. Dabei ging es unter anderem um soziale Medien, Spiele, Videos und Chatbots mit generativer Künstlicher Intelligenz. Eltern beraten, aber auch der Gesetzgeber ist gefragt Die Verfasser der Stellungnahme bemängeln, dass kleine Kinder in der Diskussion um die sozialen Medien oft aus dem Blick gerieten. „Besonders wichtig ist, dass Kinder im Alter von null bis drei Jahren keine digitalen Medien nutzen, im Alter von vier bis fünf Jahren maximal eine halbe Stunde und das nicht allein“, erklärt Prof. Eva Möhler, Leiterin der Ad-hoc AG und Vorstandsmitglied der DGKJP. „Mediennutzung sollte in allen Vorsorgeuntersuchungen angesprochen werden – inklusive geschulter Kurzberatung.“ Dr. Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP, berichtet: „In unseren Praxen sehen wir Familien, in denen der zunehmende Medienkonsum ein dauernder Streitpunkt ist. Kinder und Jugendliche mit übermäßigem Konsum zeigen psychische Belastungen wie Stresserleben, Schlafprobleme und Leistungsabfall. Elterliche Medienkompetenz ist ein wesentlicher Teil von Prävention, aber vor dem Hintergrund der auf Algorithmen basierenden Angebote, die auf Dauerkonsum abzielen, greift es zu kurz, ihnen allein die Verantwortung für den Medienkonsum ihrer Kinder zu überlassen. Gesetzliche Regelungen sind notwendig und überfällig.“ Kinder und Jugendliche brauchen Schutz Dr. Marianne Klein, Vorsitzende der BAG KJPP und selbst Mitglied der Ad-hoc-AG: „Die Nutzung digitaler Angebote darf nicht zulasten der altersgemäßen Entwicklungsaufgaben gehen. Analoge Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wie reale Treffen mit Gleichaltrigen und Bewegung müssen breit gefördert werden. Auch das trainiert die so wichtige Selbstregulation und Sozialkompetenz als Resilienzfaktoren. Gleichzeitig brauchen wir standardisierte Medienkompetenzunterrichtsangebote ab der Grundschule.“ Prof. Tobias Renner, stellvertretender Präsident der DGKJP und ebenfalls Mitglied der Ad-hoc AG, fasst zusammen: „Wir brauchen die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes durch die Anbieter digitaler Medien entsprechend dem Digital Services Act (DSA), Altersgrenzen ebenso wie Altersverifikation und eine unabhängige staatliche Stelle, die diese Altersgrenzen bewertet. Um evidenzbasierte Forschung zu stärken und weiter auszubauen, ist Begleitforschung unabdingbar. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen in der digitalen Welt Schutz, um gesund aufzuwachsen.“
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