Stellungnahme zur Wiederaufnahme von elektiven Operationen veröffentlicht1. Mai 2020 Foto: © Gorodenkoff – Adobe Stock Vier Berufsverbände und Fachgesellschaften haben eine gemeinsame Stellungnahme zu planbaren Eingriffen abgegeben. Diese nimmt Bezug auf Krankenhäuser, die sich schwerpunktmäßig mit der Behandlung von COVID-19-Patienten befassen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) eine Stellungnahme zur Wiederaufnahme von planbaren Operationen in deutschen Krankenhäusern veröffentlicht (s. u. “Statement”). Die Zahl der Corona-Neuinfektionen entwickelt sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen derzeit linear. Um vor diesem Hintergrund die schrittweise Öffnung von Kapazitäten für planbare Eingriffe zielgenau zu planen, haben die DGCH und DGAI sowie der BDC und BDA – auch in Anlehnung an Publikationen und Verlautbarungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften – eine Liste von Prinzipien und Überlegungen erstellt, die den genannten Krankenhäusern bei der Wiederaufnahme der Versorgung in Operationssälen und allen Verfahrensbereichen als Leitfaden dienen kann. Im Vordergrund steht weiterhin die Sicherheit von Patienten, Personal und Bevölkerung. Hintergrund ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichtes 8-Schritte-Papier, das Empfehlungen zur langsamen Adaption eines neuen Klinikalltags gibt. Nach fast sechs Wochen Aufschub und Absage verschiebbarer planbarer Operationen und Aufnahmen in den Kliniken hat das BMG aktuell eine schrittweise Öffnung der Kliniken auch für planbare Operationen angekündigt mit folgender Begründung: “Eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten lässt sich insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht rechtfertigen.” Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass rechtswirksam und für die Wiederaufnahme planbarer Eingriffe die jeweiligen Verordnungen der Länder entscheidend sind.
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