Stiftung wünscht sich Anspruch auf FFP2-Schutzmasken für mehr Krebspatienten11. Dezember 2020 Foto: ©zigres – stock.adobe.com Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs begrüßt die Intention des Ministeriums, wünscht sich jedoch für Krebspatienten eine Erweiterung des Anspruchs auf die Masken. Das Bundesgesundheitsministerium hat am 09.12.2020 einen Referentenentwurf zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. 27,3 Millionen Personen sollen den Anspruch auf insgesamt 15 Schutzmasken erhalten. Vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen und der Sorge vieler junger Betroffener mit Krebs vor einer schweren Corona-Erkrankung begrüßt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs die Intention des Ministeriums.Nach Meinung der Stiftung muss jedoch die Anspruchsberechtigung für Krebspatienten weiter gefasst werden. Nach § 1 Abs. (1) Nr. 1. f) des Referentenentwurfs haben einen Anspruch:f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kannEine aktuelle Veröffentlichung von Williamson, E. J., et al. in “Nature” (1) zeigt jedoch ein erhöhtes Risiko für Patienten mit nicht aus dem Blutsystem stammender Krebserkrankung bis ein Jahr nach der Diagnose und für Blutkrebspatienten ein über fünf Jahre hinaus anhaltendes Risiko.Die Stiftung wünscht sich daher eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung wie folgt:f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, nicht hämatologische Krebserkrankungen bis ein Jahr nach Diagnose und hämatologische Krebserkrankungen bis fünf Jahre nach Diagnose.Die Stiftung hat sich mit ihrer Bitte an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewendet.Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit KrebsJedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF(1) https://www.nature.com/articles/s41586-020-2521-4
Mehr erfahren zu: "Androgenrezeptor-Degrader zeigt gute Ergebnisse bei metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakrebs" Weiterlesen nach Anmeldung Androgenrezeptor-Degrader zeigt gute Ergebnisse bei metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakrebs In einer kürzlich unter der Leitung der Yale University (New Haven, USA) durchgeführten klinischen Studie zeigte ein neuartiges Medikament gegen Prostatakrebs vielversprechende Ergebnisse bei der Verringerung der Tumoraktivität und der […]
Mehr erfahren zu: "KIM-1 als vielversprechender Biomarker beim Nierenzellkarzinom" Weiterlesen nach Anmeldung KIM-1 als vielversprechender Biomarker beim Nierenzellkarzinom Das Kidney Injury Molecule 1 (KIM-1) könnte einen vielversprechender Biomarker in der Therapie des fortgeschrittenen klarzelligen Nierenzellkarzinoms (ccRCC) und des papillären Nierenzellkarzinoms (pRCC) darstellen. Das ergibt eine explorative Analyse der […]
Mehr erfahren zu: "Suizidassistenz in Deutschland – Erste Leitlinie vorgestellt" Suizidassistenz in Deutschland – Erste Leitlinie vorgestellt Wie sollen Ärzte oder Pflegekräfte reagieren, wenn Menschen in existenzieller Not sagen, dass sie sterben wollen? Eine neue Leitlinie setzt auf eingehende Beratung – mit offenem Ausgang.