StIKo Vet zur Aujeszky‘schen Krankheit bei (Jagd-)hunden

(Symbolbild) Foto: © Kristof – stock.adobe.com

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) macht in einer Kurzmitteilung darauf aufmerksam, dass die Anwendung von für das Schwein zugelassenen Lebendimpfstoffen gegen die Aujeszky‘sche Krankheit (AK) beim Hund unbedingt zu unterlassen ist, da sie das klinische Vollbild der Erkrankung bei Hunden auslösen kann. Auch unterstützt die StIKo Vet eine Impfung von Hunden mit inaktivierten Vollvirusimpfstoffen nicht, da diese lediglich einen marginalen Impfschutz erzeugen.

Die AK, auch häufig als „Aujeszky“ angesprochen, ist eine Viruserkrankung des Schweins. Sie wird durch das Suide Herpesvirus vom Typ 1, SHV-1, verursacht.

Der Tod von zwei Jagdhunden im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern hat eine erneute Diskussion um die Impfung von Hunden gegen die AK entfacht, so die StIKo Vet.

Während gerade ältere Schweine häufig nur einen milden klinischen Verlauf zeigen, verursache die Infektion bei Fehlwirten, wie Hunden, Katzen und in seltenen Fällen auch Wiederkäuern ein dramatisches Krankheitsbild.

Klinische Abgrenzbarkeit zur Tollwut

Die Tiere entwickeln plötzlich eine große Unruhe, Erregbarkeit und Speichelfluss. Die Infektion verläuft perakut und endet innerhalb von 1-3 Tagen unweigerlich tödlich. Aufgrund der Ähnlichkeit zur Tollwutsymptomatik wird die Erkrankung auch als Pseudowut bezeichnet.

Von der Tollwut lässt sich die AK durch einen unstillbaren, zentralnervös bedingten Juckreiz – ein charakteristisches Krankheitsmerkmal, das in ca. 80 Prozent der Fälle beobachtet wird – sowie das Fehlen der für die Tollwut typischen Hydrophobie klinisch abgrenzen.

Kontakt zum Aufbruch oder rohem Fleisch größte Gefahr

In Deutschland wurde die AK in den 1990er Jahren durch die konsequente Impfung mit einem Markerimpfstoff und die Keulung der Feldvirus-infizierten Bestände in der Hausschweinpopulation getilgt.

Bei Wildschweinen kommt das Virus allerdings auch in Deutschland noch vor.

Durch Kontakt zu infizierten Wildschweinen kommt es daher immer wieder zu sporadischen AK-Fällen bei Jagdhunden. Die größte Gefahr einer Infektion besteht, wenn die Hunde Zugang zum Aufbruch oder rohem Fleisch erhalten oder nach oronasalem Kontakt mit Sekreten an Gebräch, Pinsel und Rauschknospe. Durch das Schnuppern an Exkrementen oder Lagerplätzen von Wildschweinen wird die Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht übertragen.

Es gibt keinen für den Hund zugelassenen Impfstoff gegen AK

Die Impfung von Schweinen bewirkt einen zuverlässigen Impfschutz bei dieser Tierart. Doch die Anwendung von für das Schwein zugelassenen Lebendimpfstoffen kann beim Hund eine vollständige Ausprägung des Krankheitsbildes verursachen.

Die Anwendung von Lebendimpfstoffen gegen AK beim Hund ist ein Kunstfehler! 

Bei Anwendung von Inaktivatimpfstoffen hingegen besteht die Gefahr, dass der Hund eine Impfkrankheit entwickelt, nicht. Allerdings vermittelt die Impfung bei Hunden keinen sicheren Impfschutz.

In der Vergangenheit wurden immer wieder Impfversuche bei Hunden durchgeführt, wie die StIKo Vet berichtet. Entsprechend einer 1980 veröffentlichten Studie verendeten von 17 Hunden, die mit einem Öl-adjuvantierten Inaktivatimpfstoff immunisiert und anschließend einer Belastungsinfektion ausgesetzt wurden, 14 an der Erkrankung. Drei Hunde überlebten. Ob das auf einen Impfschutz oder eine nicht erfolgreiche Belastungsinfektion zurückzuführen ist, könne mangels geeigneter Kontrollen aus der Studie nicht abgeleitet werden, so die StIKo Vet[1].

Ausweislich der Produktdatenbank der Europäischen Arzneimittelbehörde, EMA, gibt es in Europa keinen für Hunde zugelassenen AK-Impfstoff.

Impfschutz zu gering – StIKo Vet empfiehlt eine Impfung von Hunden gegen die AK nicht

In Frankreich wurde, wie die StIKo Vet mitteilt, für Hunde von der zuständigen Behörde, ANSES, eine Anwendungsgestattung für den in Spanien für Schweine zugelassenen, mit einem Mineralöl-Adjuvans versetzten Inaktivatimpfstoff Auskipra-BK der Firma Laboratorios HIPRA[2] erteilt.

Nach Auskunft der französischen Behörde wurde zwar die Anwendungsgestattung erteilt. Dies jedoch ohne, dass von der Firma zusätzliche Daten zur Wirksamkeit des Impfstoffes bei Hunden vorgelegt wurden.

Auf Anfrage der StIKo Vet teilte das französische nationale Referenzlabor für AK auf Basis von Feldbeobachtungen mit, dass trotz Impfung mit Auskipra-BK eine Infektion von Jagdhunden nicht verhindert werden konnte.

Die französische Anwendungsgestattung gilt in Deutschland nicht. Grundsätzlich könne aber, wie die StIKo Vet schreibt, nach Artikel 112 der Europäischen Tierarzneimittelverordnung in Eigenverantwortung des behandelnden Tierarztes jeder beliebige, in der EU zugelassene AK-Inaktivatimpfstoff für den Hund umgewidmet werden. 

Es ist davon auszugehen, so die StIKo Vet weiter, dass die Impfung von Hunden gegen AK mit einem der verfügbaren, inaktivierten Vollvirusimpfstoffe eine allenfalls marginale Schutzwirkung entfaltet. Die Impfung wird daher von der StIKo Vet nicht empfohlen.

Entscheidend ist, dass Hunde nach Jagd oder Ausbildung vom Streckenplatz und von potentiell infektiösem Material (Aufbruch und Pirschzeichen) ferngehalten werden.

(Siehe auch NDR-Bericht vom 26.11.2025)
 


[1] Pensaert MB, Commeyne S, Andries K. Vaccination of dogs against pseudorabies (Aujeszky’s disease), using an inactivated-virus vaccine. Am J Vet Res. 1980.

[2] CAVE: Bei einem verwandten Produkt, Auskipra-GN, derselben Firma handelt es sich um einen AK-Lebend­impfstoff!