Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie seit 1. September 2022 wieder per Video möglich2. September 2022 Foto: momius/stock.adobe.com In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gibt seit dem 1. September wieder die Möglichkeit zur Behandlung per Video. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die jeweiligen Berufsverbände geeinigt. Die Sonderregelungen, die wegen der Corona-Pandemie die Videobehandlung ermöglichten, waren am 31. März 2022 ausgelaufen. Ein nahtloser Übergang in die Regelversorgung war nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes nicht möglich, weil einer der vier Berufsverbände den Vertragsentwurf nicht unterzeichnen wollte. Es wurde ein Schiedsverfahren angestoßen, das derzeit noch läuft. Bis die Schiedsstelle eine Entscheidung getroffen hat, gilt nun eine Übergangsvereinbarung für die Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband dazu: „Unsere Übergangsvereinbarung bringt sowohl Therapeutinnen und Therapeuten als auch Versicherten mehr Freiheit in der Gestaltung ihrer Therapie. Gleichzeitig ist die Qualität der Videobehandlung gesichert. Somit gibt es jetzt wieder eine moderne Therapieform in der Stimm,- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die für viele Behandlungen in diesem Bereich eine sinnvolle Option darstellt.“ Rahmenbedingungen festgelegt Die Übergangsvereinbarung legt die konkreten Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video in der Stimm,- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie fest. So können etwa Kinder bereits ab vier Jahren telemedizinisch behandelt werden, wenn ihre Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit ausreicht und eine Bezugs- oder Betreuungsperson dabei ist. Ausgeschlossen ist die Behandlung per Video, wenn zum Beispiel in der Schlucktherapie die Gefahr des Verschluckens besteht – der persönliche Kontakt ist dann wichtig, damit die Therapeutin oder der Therapeut eingreifen kann. Genau wie in der Physio- und Ernährungstherapie muss die erste Behandlung in Präsenz stattfinden und Versicherte müssen der weiteren Behandlung in telemedizinischer Form zustimmen. Hinsichtlich der technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für alle Heilmittelbereiche die gleichen Standards. Therapeutinnen und Therapeuten brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen Anbieter ist an die entsprechende Übersicht für Ärztinnen und Ärzte angelehnt.
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