Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen

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Der Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) sprechen sich für eine Gesamtreform der Notfallversorgung aus und haben dafür Lösungsvorschläge entwickelt.

Es sei der falsche Weg, in Teilbereichen wie der Ersteinschätzung schon jetzt Fakten zu schaffen. „Solange nicht geklärt ist, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden sollen und welches Leistungsspektrum sie aufweisen, ist die Etablierung eines neuen Ersteinschätzungssystems zur Patientensteuerung losgelöst von einem Gesamtkonzept nicht sinnvoll“, heißt es in dem gemeinsamen Papier von Marburger Bund und DGINA. An den Gesetzgeber appellieren sie, den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Kriterien für ein Ersteinschätzungsverfahren zu beschließen, auszusetzen.

„Die Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen und niederschwellig für alle erreichbar bleiben“, fordern Marburger Bund und DGINA. Ziel müsse es sein, den Patienten am Ort der Erstvorstellung die erforderliche Diagnostik und Behandlung zukommen zu lassen. In einem integrativen Konzept sollten daher die niedergelassenen Ärzte zusammen mit den Notaufnahmeärzten eine umfassende Versorgung gewährleisten. Es geht um die Entlastung des Gesundheitssystems, indem wiederholte Patientenvorstellungen und überbürokratisierte Weiterleitungen vermieden werden und die Akut- und Notfallversorgung effizienter gestaltet wird.

Dies erfordere die Schaffung von gemeinsamen Anlaufstellen an allen Krankenhausstandorten, an denen Notfallversorgung in relevantem Umfang stattfindet. „Wie in benachbarten europäischen Ländern, sollten Notdienstpraxen zentral und nach Möglichkeit am Krankenhaus verortet sein. Das hat den Vorteil, dass alle diagnostischen Möglichkeiten eines Krankenhauses bei entsprechender Indikation auch der ambulanten Notfallversorgung zur Verfügung stehen und bei Bedarf rasch eine stationäre Aufnahme erfolgen kann“, betonen Marburger Bund und DGINA.

Zwingend notwendig sei ein einheitliches IT-gestütztes System, das durchgängige Informationsketten sicherstellt, und eine verbindliche strukturelle Verknüpfung der telefonischen Erstkontaktstellen (Rettungsleitstelle „112“ und ärztlicher Bereitschaftsdienst „116 117“). „Der telefonische Dienst beider Bereiche muss ohne Wartezeit erreichbar und qualifiziert besetzt sein sowie über Kenntnis der regionalen Strukturen verfügen.“

Die Vergütung ambulant verbleibender medizinisch komplexer Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser müsse angepasst werden, um eine kostendeckende Vergütung zu erreichen und hierüber das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu stärken. Gleichzeitig müsse der Ressourcenbedarf in der stationären Notfallversorgung besser abgebildet werden, fordern Marburger Bund und DGINA.

Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

„Vor allen Dingen können wir eines nicht: Warten! Warten auf eine Gesamtreform, wie sie die Verfasser des Papiers sich wünschen. Zudem muss vor dem Hintergrund knapper und sehr endlicher personeller Ressourcen jeglicher Eindruck vermieden werden, es sollten Parallelstrukturen aufgebaut werden“, kritisierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das Positionspapier in einer ersten Stellungnahme am Donnerstag. „Alles überall kann nicht vorgehalten werden“, so Gassen.

„Die Personalressourcen sind insbesondere in den Krankenhäusern teilweise dramatisch knapp. Das gilt nicht nur für die Pflege, sondern auch für den ärztlichen Bereich“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Leitlinie allen Handelns müsse sein, knappe Ressourcen gezielt anzubieten und einzusetzen. „Alles andere ist nicht machbar! Schon deshalb ist es auch wichtig, ein vorgeschaltetes, verpflichtendes, einheitliches und validiertes Ersteinschätzungsverfahren so schnell wie möglich einzuführen“, fügte er hinzu.

Einzig positiv äußerten sich die KBV-Vorstände dazu, dass Marburger Bund und DGINA „nicht mehr davon sprechen, dass an allen Krankenhäusern auch eine Notfallversorgung stattfinden müsse“.