Studie zu Organspenden: Widerspruchsregelung sorgt nicht automatisch für mehr verfügbare Organe28. Oktober 2025 Foto: © parradee/stock.adobe.com Ein Forschungsteam unter Beteiligung der Universität Hamburg kommt in einer aktuellen Studie zu dem Schluss, dass sich die Zahl der Organe durch eine Widerspruchsregelung nicht zwangsläufig erhöhen würde. In Hamburg ist die Zahl gespendeter Organe 2024 von 154 auf 160 leicht gestiegen. Deutschlandweit wurden allerdings 0,8 Prozent weniger Organe gespendet als 2023. Insgesamt schwankt die Spendenbereitschaft stark und es gibt in der Politik immer wieder Diskussionen darüber, die Organspende rechtlich anders zu regeln. Ein Vorschlag ist die Opt-out-Lösung: Alle Menschen in Deutschland sollen grundsätzlich als Spender gelten – es sei denn, sie widersprechen aktiv. So sollen mehr Organe für Transplantationen verfügbar gemacht werden. Die aktuelle Studie, an welcher Forschende der Business School der Universität Hamburg um den Erstautoren Pascal Güntürkün beteiligt waren, zeigt nun, dass sich dadurch die Zahl der Organe nicht zwangsläufig erhöhen würde. Die Ergebnisse wurden im Fachmagazin „PNAS Nexus“ veröffentlicht. Daten von 24 Ländern verglichen Die Forscher verglichen die Daten von 24 Ländern. Es zeigte sich, dass die Länder, die von der Zustimmungsoption zur Widerspruchslösung wechselten, einen Rückgang der Lebendspenden verzeichneten – im Schnitt um bis zu 29 Prozent. Gleichzeitig stiegen die postmortalen Spenden mit der Widerspruchslösung nur um durchschnittlich sieben Prozent, da es zwar potenziell mehr Organe nach Todesfällen gibt, diese aber nicht immer für Spenden verwendet werden können. Insgesamt standen damit nicht mehr Organe zur Verfügung. Lesen Sie auch: Lebendorganspende: Bundesärztekammer begrüßt den Kabinettsbeschluss Unter Leitung von Prof. Michel Clement haben Forschende der Universität Hamburg und der Wirtschaftsuniversität Wien zudem experimentelle Studien mit mehr als 5000 Teilnehmenden durchgeführt, um zu untersuchen, wie sich die Umstellung von einer „Opt-in“- auf eine „Opt-out“-Regelung auswirken würde. In Österreich gilt – im Gegensatz zu Deutschland – bereits das „Opt-out“-Prinzip. „Wir haben vergleichende Analysen der Spendenzahlen vorgenommen und parallel in beiden Ländern Befragungen zur Spendenbereitschaft durchgeführt. Im Fokus standen Szenarien mit verschiedenen Regelungen und die Auswirkungen“, erklärt Clement. Sinkende Bereitschaft Der Professor für Marketing und Medien berichtet: „Die Ergebnisse bestätigen den Verdrängungseffekt der Datenanalyse: Menschen, die in Ländern mit ‚Opt-out‘-Systemen leben, empfinden das Organangebot als ausreichender und sind daher weniger bereit, sich als Lebendspenderin bzw. -spender zur Verfügung zu stellen.“ Das gelte zwar nicht für Spenden an engste Familienangehörige, aber für altruistische Spenden an den entfernteren Familienkreis, Bekannte oder gar Fremde. In Deutschland machten Lebendspenden 2024 laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation 18,6 Prozent aller Transplantationen aus. Insbesondere Nieren und Teile der Leber werden von lebenden Spendern auf Empfänger übertragen. In Deutschland warteten 2024 fast 6400 Menschen auf eine Spenderniere. Gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung wichtig Die Autoren der Studie empfehlen, bei der Diskussion über die Einführung von Opt-out-Systemen mögliche Verdrängungseffekte zu berücksichtigen. „Auch eine Widerspruchsregelung sollte Teil einer Gesamtstrategie sein, die vor allem auf Aufklärung, Diskussionen und eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema setzt“, so Clement.
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