Studie zur Terminvergabe: “Binsenweisheiten in unwissenschaftlichem Gewand”15. Januar 2018 „Die Studie verschleiert die wahren Probleme im Gesundheitswesen, weil sie nicht wissenschaftlich genug und von zu wenig Systemkenntnis getragen ist”, so Dr. Dirk Heinrich, der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes zur Hamburger Studie zur Terminvergabe. Foto: © NAV-Virchow-Bund Vom Ansatz her richtig, in der Umsetzung und Schlussfolgerung jedoch mangelhaft, so kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich, die Studie aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) zur Terminvergabe am Quartalsende. „Die Studie verschleiert die wahren Probleme im Gesundheitswesen, weil sie nicht wissenschaftlich genug und von zu wenig Systemkenntnis getragen ist”, kommentiert Heinrich die Studie. Das Fazit der Hamburger Studienautoren: Wer gegen Ende eines Quartals einen Arzt konsultieren möchte, wartet häufig länger auf einen Termin. Denn Ärzte erbringen zum Quartalsende seltener die Leistungen, die über Pauschalen und Globalbudgets vergütet werden. Vertragsärzte konzentrieren sich dann häufig auf die Leistungen, die keinen mengenbegrenzenden Regelungen unterliegen, zum Beispiel Impfungen, Vorsorge und ambulante Operationen. Zugleich lässt sich ein Anstieg bei den Abrechnungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst beobachten. „Das ambulante Vergütungssystem führt dazu, dass weniger Behandlungen am Quartalsende stattfinden und es einen sprunghaften Anstieg am Quartalsanfang gibt“, erklärt Prof. Mathias Kifmann vom HCHE. Die Folge: Wer am Quartalsende keinen Termin beim niedergelassenen Arzt bekomme, gehe unter Umständen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dass gegen Ende des Quartals viele niedergelassene Ärzte aufgrund der Budgetierung weniger Termine vergeben können, sei seit Jahren bekannt, sagt Heinrich. „Das hat nichts mit Schlechterstellung von Gesetzlich Versicherten zu tun, sondern damit, dass Arztpraxen wirtschaftlich arbeiten müssen. Wenn am Quartalsende die Einnahmen sinken, müssen sie auch die Kosten senken – sprich: Die Sprechzeiten einschränken. Das kann im Übrigen auch nicht, wie fälschlicherweise immer angenommen wird, durch Privatpatienten kompensiert werden.“ Insofern leiste die Studie keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn. Zudem sei die Untersuchung nicht repräsentativ angelegt und sie ignoriere wichtige Effekte, etwa dass Facharzttermine auf Überweisung gegen Quartalsende zurückgehen, weil dann auch die überweisenden Hausärzte weniger Termine anbieten können. Aufklärung hätte eine tiefergehende Analyse bringen können, ob, wie beispielsweise in Thüringen, bei ausreichendem Budget eine gleichförmige Patientenannahme über das ganze Quartal gewährleistet werden könne. „In Thüringen wird die hausärztliche Versorgung nämlich zu über 100 Prozent bezahlt“, erklärt Heinrich. Die einzige richtige „Therapie“ aus Sicht der niedergelassenen Ärzte sei, die Budgetierung aufzuheben. Als erster Schritt müsse diese Entbudgetierung bei allen Leistungen der haus- und fachärztlichen Grundversorgung umgesetzt werden. „Damit würden nicht nur die Terminschwierigkeiten, sondern auch die Verteilungsprobleme in der ambulanten Versorgung gelöst“, ist der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes überzeugt. Die Studienautoren sehen andere mögliche Gegenmaßnahmen: In ihrem Fazit schlagen sie zum Beispiel kürzere Abrechnungszeiträume oder eine Überlappung der Abrechnungszeiträume für die Praxen in einem bestimmten Gebiet vor. Außerdem reagierten, laut Studie, größere Arztpraxen oder Praxisgemeinschaften – insbesondere wenn mehrere Fachrichtungen vertreten sind – weniger stark auf die Auswirkungen der Globalbudgets. So könnten Ausfälle oder Schwankungen bei den Leistungserstattungen eher kompensiert werden. Deshalb schlagen die Studienautoren als weitere Maßnahme vor, die Gründung von multidisziplinären Praxisgemeinschaften stärker zu unterstützen. (red/ja)
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