Systemische Therapie kann jetzt mit den Krankenkassen abgerechnet werden

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Seit dem 1. Juli übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Systemischen Therapie bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist.

Die Vergütungsregelungen für das neu in die Regelversorgung aufgenommene Psychotherapieverfahren wurden vor wenigen Tagen von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung festgelegt, die rechtlichen Grundlagen – Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung – sind bereits vor einigen Monaten entsprechend geändert worden. Die systemischen Fachverbände hatten sich seit Jahren für die Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen eingesetzt.

Das Besondere an der Systemischen Therapie ist die Betonung sozialer Faktoren für die Psychotherapie. So werden neben den PatientInnen häufig deren PartnerInnen oder ganze Familien in die Therapie einbezogen. Hierfür wurde eigens ein neues Setting in die psychotherapeutische Versorgung eingeführt, das Mehrpersonensetting.

„Endlich steht allen erwachsenen Versicherten dieses hochwirksame Psychotherapieverfahren zur Verfügung“, konstatiert Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG), erleichtert. Ob die Kosten der Systemischen Therapie auch für die ambulante Behandlung von Kindern und Jugendlichen von den Kassen übernommen werden, muss noch entschieden werden.

Die Zulassung des psychotherapeutischen Verfahrens erfolgte erstmals auf Basis der Ergebnisse von Wirksamkeitsstudien: Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewertete das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen Systemischer Therapie. In sieben sogenannten Störungsbereichen bescheinigte es der Systemischen Therapie eine positive Wirkung, darunter bei den am häufigsten vorkommenden Beeinträchtigungen wie Angststörungen, Depression und Suchterkrankungen.

Noch stehen wenige Psychologische und Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung, die Systemische Therapie direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Entsprechende Aus- und Weiterbildungen werden inzwischen aber vermehrt angeboten. Auch die Weiterbildungsordnungen für ÄrztInnen werden derzeit entsprechend angepasst.

Damit auch Kinder und Jugendliche in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung mit Systemischer Therapie behandelt werden können, ist ein weiteres Bewertungsverfahren durch den G-BA erforderlich. Die Zulassung der Systemischen Therapie für Kinder- und Jugendliche als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen steht also weiterhin aus. Ein entsprechender Antrag auf Methodenbewertung wurde jedoch im G-BA am 22. November 2019 angekündigt und wird nun von den systemischen Fachverbänden dringend erwartet. Innerhalb von zwei Jahren muss der G-BA dann eine Entscheidung über die Zulassung systemischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie treffen.

„Es darf nicht sein, dass den Kindern und Jugendlichen etwas vorenthalten wird, was den Erwachsenen bereits zugänglich gemacht wurde“, sagte dazu Dr. Filip Caby, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

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Quellen Systemische Gesellschaft - Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.