Systemische Therapie künftig als Kassenleistung27. November 2019 Foto: ©Halfpoint – stock.adobe.com Für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen steht zukünftig auch die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einzelheiten für die Inanspruchnahme abschließend beraten und die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. „In der ambulanten Psychotherapie können als sogenannte Richtlinienverfahren bereits psychoanalytisch begründete Verfahren und die Verhaltenstherapie eingesetzt werden. Zukünftig steht für Erwachsene auch die Systemische Therapie zur Verfügung, die Details des Leistungsangebots sind nun geregelt. Derzeit bereiten wir einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie des G-BA. Systemische Therapie als neue Leistung der GKV Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung beimisst. Die Therapie fokussiert entsprechend nicht auf die einzelne Person, sondern auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und der weiteren sozialen Umwelt. Unter anderem wird versucht, symptomfördernde Beziehungen zu verändern beziehungsweise ihnen eine funktionalere Selbstorganisation der Patientin oder des Patienten entgegenzusetzen. Notwendige nächste Schritte bis zur Inanspruchnahme Der Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie wird zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Systemische Therapie kann erbracht beziehungsweise in Anspruch genommen werden, nachdem der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Die Bewertung des psychotherapeutischen Verfahrens „Systemische Therapie bei Erwachsenen“ in der ambulanten Versorgung geht auf den entsprechenden Antrag eines unparteiischen Mitglieds des G-BA zurück. Der G-BA hat den Antrag mit Beschluss vom 18. April 2013 angenommen. Mit Beschluss vom 22. November 2018 erkannte der G-BA den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie bei Erwachsenen als weiteres Psychotherapieverfahren an. Basis der Entscheidung waren die Ergebnisse des Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die eingegangenen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen. Nach der abgeschlossenen Nutzenbewertung wurden die Beratungen zur Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie hinsichtlich der Anwendungsdetails eingeleitet. Ab dem 1. Juli 2020 sollen alle Regelungen abgeschlossen und die Systemische Therapie in der Vertragspsychotherapie angeboten werden.
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