Mehr erfahren zu: "Cannabisverordnung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse" Cannabisverordnung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, dürfen ab sofort medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.