Mehr erfahren zu: "Neu: Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung vor Karotis-Revaskularisation" Neu: Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung vor Karotis-Revaskularisation Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 20. März beschlossen, dass gesetzlich Versicherte vor einer Operation zur Behandlung einer Karotisstenose Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben.