Mehr erfahren zu: "Selbstständige Tätigkeit im vertragsärztlichen Notdienst: „Sicherheit und Klarheit geschaffen“" Selbstständige Tätigkeit im vertragsärztlichen Notdienst: „Sicherheit und Klarheit geschaffen“ Wann beim vertragsärztlichen Notdienst von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist, wurde geklärt. Die vereinbarten Eckpunkte könnten ab sofort angewendet werden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt.