Mehr erfahren zu: "Wahlleistungen bei Hybrid-DRGs: Gemeinsame Rechtsauffassung von DKG und PKV" Wahlleistungen bei Hybrid-DRGs: Gemeinsame Rechtsauffassung von DKG und PKV Wahlleistungsvereinbarungen sind auch dann möglich, wenn diese im Rahmen der Leistungen nach spezieller sektorengleicher Vergütung, den sogenannten Hybrid-DRG, erbracht werden.