Teilerfolg für Klage gegen Astrazeneca nach COVID-19-Impfung9. März 2026 Foto: nmann77/stock.adob.com Nach einer COVID-19-Impfung ist eine Frau auf einem Ohr taub. Im Rechtsstreit mit dem Impfstoffhersteller Astrazeneca kann sie am Bundesgerichtshof (BGH) einen vorläufigen Sieg feiern. Im Rechtsstreit um die Haftung eines Impfstoffherstellers für Gesundheitsschäden nach einer COVID-19-Impfung hat eine Betroffene am BGH einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das beklagte Pharmaunternehmen Astrazeneca könnte nach der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts wohl verpflichtet sein, der Frau umfassend Auskunft – unter anderem zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs – zu geben. Ein Beschluss darüber wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Ob der Klägerin Schadenersatz zusteht, bleibt damit ebenfalls zunächst offen. Hörverlust durch COVID-19-Impfung – Klage in Vorinstanzen erfolglos Klägerin Pia Aksoy wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen SARS-CoV2 geimpft. Seitdem kann sie auf einem Ohr nicht mehr hören. Die Zahnärztin aus Mainz ist sich sicher, dass die Impfung die Ursache für den Hörverlust war – und fordert von Astrazeneca Auskunft und Schadenersatz. In den Vorinstanzen hatte ihre Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verwies etwa darauf, dass der Impfstoff laut Europäischer Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Wann haften Impfstoffhersteller für Schäden? Hersteller können laut Arzneimittelgesetz grundsätzlich verpflichtet sein, bei Impfschäden den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gilt aber nur, wenn der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schädliche Wirkungen zeigt, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen, wenn also das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen ist, oder wenn der Schaden darauf beruht, dass die Fachinformationen nicht den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprachen. Wann haben Betroffene Anspruch auf Auskunft? Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat, kann der Geschädigte laut Gesetz vom Hersteller Auskunft verlangen. Das gilt aber nur, wenn die Auskunft notwendig ist, um festzustellen, ob Anspruch auf Schadenersatz besteht. Der Anspruch gilt für dem Unternehmen bekannte Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sowie Verdachtsfälle und sämtliche weitere Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen wichtig sein können. BGH senkt Anforderungen an Auskunftsanspruch Der BGH hob das Koblenzer Urteil nun auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Das Gericht habe zu hohe Voraussetzungen an den Auskunftsanspruch gestellt, erklärte der sechste Zivilsenat in Karlsruhe. Entscheidend sei, ob es plausibel erscheine, dass das Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Das könne auch dann der Fall sein, wenn mehr gegen als für die Ursächlichkeit des Medikaments spricht. Der Auskunftsanspruch sei zudem nicht auf Informationen zu dem individuellen Krankheitsbild der Klägerin beschränkt. Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs führe dazu, dass auch der Anspruch auf Schadenersatz neu geprüft werden müsse, so der BGH. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Klägerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur Begründung ihrer Schadensersatzansprüche vorbringen kann.“ Klägerin zuversichtlich, dass der Pharmakonzern zur Verantwortung gezogen wird Die Klägerin beschreibt den Aktuellen Stand als „Waffengleichstand“. Es sei schlimm, dass erst der BGH nach den Vorinstanzen ihre Argumente anerkannte. Für die zweite Runde vor dem OLG möchte sie, „dass der Pharmakonzern zur Verantwortung gezogen wird“. Aksoy ist hoffnungsvoll: „Jetzt sind wir schon so weit gekommen und jetzt gehen wir voller Kraft und voller Zuversicht diesen Weg weiter, damit am Ende die Gerechtigkeit siegt.“ Das beklagte Unternehmen verweist darauf, dass Zulassungsbehörden weltweit übereinstimmend festgestellt hätten, dass „der Nutzen der Impfung die Risiken äußerst seltener potenzieller Nebenwirkungen“ überwiege. „Wir sind außerordentlich stolz auf die Rolle, die der Oxford-Astrazeneca Impfstoff bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt hat.“
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