Tierärzteschaft fordert von der Bundespolitik eine gesetzliche Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

Irgendjemand verfügbar? Der Patient wär’ da, allein es fehlt am Tierarzt! Symbolbild Foto: © Designpics – stock.adobe.com

Die flächendeckende tiermedizinische Versorgung, besonders im Not- und Nachtdienst, ist akut gefährdet. Darum fordert der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) gemeinsam mit der Bundestierärztekammer (BTK) und den Landestierärztekammern die Bundesregierung auf, als Sofortmaßnahme das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren.

Tiergesundheit und damit Tierschutz in der Landwirtschaft wie im Kleintier- und Pferdebereich sind nur möglich, wenn genügend Tierärztinnen und Tierärzte zur Behandlung erkrankter oder verletzter Tiere zur Verfügung stehen. Der Fachkräftemangel mache aber auch vor der Tierärzteschaft nicht halt, wie der bpt in einer Pressemitteilung ins Gedächtnis ruft.

Tierärztemangel bahnte sich seit Jahren an

Bereits seit Jahren weist der bpt die Bundespolitik auf das Problem hin und macht Vorschläge, wie der Entwicklung effektiv begegnet werden kann. Die Gründe für den Mangel sind laut bpt ebenso vielfältig wie die Stellschrauben an denen gearbeitet werden muss:

Dazu zählen veränderte Auswahlverfahren fürs Tiermedizinstudium, veränderte Studieninhalte, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für angestellte wie selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte und eine dringend benötigte Entbürokratisierung des Berufsalltags. Alle diese Prozesse brauchen aber Zeit, die nicht mehr gegeben ist.

Patienten bevölkern die Kliniken und Praxen: Den Tierärzten sind jedoch die Hände gebunden 

Vielmehr ist jetzt sofortiges Handeln nötig, um zu verhindern, dass sich bislang noch vereinzelte Berichte zu nicht behandelten Tieren in den nächsten Monaten zu einem Flächenbrand entwickeln. Vor allem das starre Arbeitszeitgesetz verbietet es Tierärztinnen und Tierärzten Arbeitsstunden flexibel einzusetzen und damit ihren berufsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Der bpt fordert daher gemeinsam mit der Bundestierärztekammer (BTK) und den Landestierärztekammern die Bundesregierung auf, als Sofortmaßnahme das Arbeitszeitgesetz endlich zu flexibilisieren, um kranke und verletzte Tiere auch weiterhin jederzeit und flächendeckend tierärztlich versorgen zu können. Es sei nicht einzusehen, dass die Bundesregierung bei dieser Frage dem Staatsziel Tierschutz keine Beachtung schenkt, so heißt es in der Meldung weiter.

Dringend erforderliche Sofortmaßnahmen

Konkret fordert die Tierärzteschaft eine gesetzliche Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit. Zusätzlich fordern bpt und BTK eine flexible Verteilbarkeit von Arbeitsstunden und damit einhergehend eine begrenzte Verkürzung vorgegebener Ruhezeiten sowie flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen.

Nur so könne sichergestellt werden, dass angestellte und selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte den tierärztlichen Notdienst aufrechterhalten, so der bpt abschließend.