Tierseuchenmeldeverordnung: EHV-1 und Equine Influenza werden kommen

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. Januar der Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts zugestimmt. Damit stehe der Ausfertigung und Veröffentlichung dieser neuen Bestimmungen nichts mehr im Wege, wie die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) berichtet. Zukünftig zählten das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) und das Equine Influenzavirus zu den Pferdeseuchen, die einer zusätzlichen Meldepflicht angehören.

In der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) ist geregelt, welche Tierseuchen in Deutschland verpflichtend gemeldet werden müssen. Darin wird in zwei Gruppen von Tierseuchen unterschieden. Jene, die der Allgemeinen Meldepflicht unterliegen und jene, die einer sogenannten zusätzlichen Meldepflicht untergeordnet sind.

Allgemeine Meldepflicht versus zusätzliche Meldepflicht

So betrifft die Allgemeine Meldepflicht alle Personen, die mit Tieren zu tun haben und einen Nachweis oder Gründe für einen Verdacht des Auftretens einer Seuche haben. Dies reicht vom Tierhalter über Transporteur, Untersuchungseinrichtungen bis zu den Tierärzten.

Die zusätzliche Meldepflicht betrifft öffentliche und private Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen. Sie kommt zur Geltung, wenn bei der Untersuchung von eingesandten Proben eine Tierseuche bei einzelnen oder mehreren Tieren eines Bestandes festgestellt wird. Der Tierarzt/die Tierärztin unterliegt dieser Meldepflicht nur, wenn er/sie keine Probe zum Nachweis eingeschickt hat, aber auf anderem Wege einen Nachweis des Seuchenausbruchs erlangt hat.

EHV-1 und Equines Influenzavirus

Zu den Pferdeseuchen, welche der zusätzlichen Meldepflicht unterliegen, gehören nun auch EHV-1 und das Equine Influenzavirus. Die GPM hatte auch die Aufnahme der Druse (Streptococcus equi subsp. equi) beantragt. Der Antrag wurde jedoch wegen fehlender Bedeutung für den Menschen und zu geringer wirtschaftlicher Schäden abgelehnt.

Eine vollständige Liste der Tierseuchen beim Pferd, differenziert nach allgemeiner und spezieller Meldepflicht ist HIER zu finden (Quelle: GPM).