Tiertransporte aus Deutschland werden deutlich eingeschränkt

Wie in einer Sardinenbüchse. Eigentlich zu absurd, um sich das vorzustellen: Eine von etlichen Boxen mit lebenden Tieren, die in den Frachtraum einer B747 eingeladen werden. (Symbolbild) Foto: © schusterbauer.com – stock.adobe.com

„Wir können nicht länger zusehen“, so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Das BMEL zieht weitere Veterinärbescheinigungen für Exporte in Drittstaaten zurück wie einer Mitteilung vom Freitag zu entnehmen ist.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU weiter deutlich ein: So werden laut Ministerium deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht mit Wirkung vom 1. Juli 2023 zurückgezogen. Zuvor wurden bereits entsprechende Veterinärbescheinigungen für alle Mast- und Schlachttiere aus Deutschland in Drittländer zurückgezogen.

„Wir können nicht länger zusehen, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder qualvoll sterben. Deshalb begrenzen wir die Transporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU, soweit wir das selbst können. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, brauchen wir aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa“, sagte Bundesminister Cem Özdemir.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Tierschutz beim Transport weiter zu stärken. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat sich daher bereits in Brüssel für ein EU-weites Verbot von Langstreckentransporten eingesetzt. Dazu hatte Özdemir im Juli – im Schulterschluss mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden („Vught-Gruppe“) – ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommission gerichtet, um auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hinzuweisen.

Auch richtet Özdemir mahnende Worte an die Europäische Kommission: „Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren. Die Europäische Kommission sollte nun schnell handeln.“

Mit dem Zurückziehen der Veterinärbescheinigungen für lebende Wiederkäuer zu Zuchtzwecken können diese ab dem Stichtag 1. Juli 2023 nicht mehr verwendet werden. Statt des Transports lebender Tiere zur Zucht wird der Fokus künftig noch mehr darauf liegen, genetisches Material auszutauschen bzw. die Tierzucht bei Handelspartnern zu verbessern. Dazu stimmt das BMEL mit Drittstaaten Veterinärzertifikate für den Export von beispielsweise Rindersamen ab.