Tollwut weiterhin auf dem Rückzug

(Symbolbild) Foto: © Gabriele M. Reinhardt – pixabay.com

Laut einer Mitteilung der StIKo Vet ist die Tollwut weiter auf dem Rückzug. Bereits seit 2008 gilt Deutschland als frei von der terrestrischen Tollwut. Das heißt, es wurde seither mit Ausnahme einiger, weniger importierter Fälle in keinem empfänglichen Wild- oder Haustier (Fuchs, Katze, Hund etc.) Tollwut nachgewiesen.

Die Aussetzung der Tollwutimpfung als Core-Komponente im Jahr 2021 durch die StIKo Vet hat sich bislang bewährt, so der Wortlaut weiter.

Seit der Aktualisierung der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren im Jahr 2021 wird von der StIKo Vet die Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen empfohlen, die für grenzüberschreitende Reisen über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen müssen. Innerhalb Deutschlands ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier dem Rabies-Virus exponiert ist, so gering, dass aus Sicht der StIKo Vet das Kriterium für eine Core-Komponente, das heißt, dass „jedes Tier, zu jeder Zeit“ mittels Impfung „gegen Tollwut geschützt sein muss“, nicht mehr erfüllt ist. Die Entscheidung der StIKo Vet wurde 2022 in einem ausführlichen Artikel in der Januar-Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes u. a. auch damit begründet, dass die konsequente Impfung gegen die Fuchstollwut zu einer Tilgung des Virus auch in allen Nachbarstaaten Deutschlands geführt hat. Lediglich in einer umschriebenen Region in Polen um Warschau kam es noch zu Nachweisen in Rotfüchsen. Im vergangenen Jahr waren auch dort die Zahlen wieder stark rückläufig, und im laufenden Jahr ist bislang lediglich ein positiver Fall verzeichnet worden, so die StIKo Vet weiter. Die Fuchstollwut in den direkten Nachbarstaaten Deutschlands hat sich somit seit der Anpassung der Impfempfehlung ausgehend von einem mit Blick auf die Tierseuchensituation bereits sehr günstigen Niveau weiter stabilisiert.

Ähnliches gilt auch für die Tollwutsituation bei Haustieren. Obwohl nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine viele tausend Hunde und Katzen ihre Besitzer auf der Flucht vor dem Krieg nach Westeuropa begleitet haben, ist es dadurch in Deutschland zu keinem Tollwutfall gekommen. Die meisten dieser Hunde und Katzen waren ohnehin geimpft und die Besitzer/innen sind mit der Situation sehr verantwortungsvoll umgegangen. Ganz anders die Situation bei einem im September 2021 aus Südosteuropa nach Bremen illegal eingeführten Welpen, der kurze Zeit später an Tollwut erkrankte und eingeschläfert werden musste. Durch dieses gesetzwidrige „Mitbringen““, das heißt, das illegale Verbringen ungeimpfter, tollwutempfänglicher Heimtiere, ist es seit 2008 zu insgesamt vier importierten Fällen von Hundetollwut in Deutschland gekommen. Das zeigt einerseits das fortbestehende, prinzipielle Risiko eines Eintrages v. a. aus südlichen Mittelmeeranrainerstaaten. Dennoch ist es in keinem dieser Fälle zu einer Weiterverbreitung bei Hunden oder gar zu einem Eintrag in die Rotfuchspopulation gekommen. Diese illegal eingeführten Tiere sind in aller Regel isoliert und haben bis zu ihrem Verenden an der Tollwut keinen Kontakt zu anderen Tieren. Die Hauptgefahr bei diesen Fällen besteht in dem Infektionsrisiko für Halter und andere Personen, die mit den Tieren Umgang haben.

Extrem gering ist auch nach wie vor das Risiko, welches von den Europäischen Fledermaustollwutviren (EBLV1 und -2) ausgeht. Obwohl die Viren in der Fledermauspopulation verbreitet sind, wurden in den vergangenen Jahrzehnten nur in Ausnahmefällen und nur nach unmittelbarem, massivem Kontakt mit infizierten Fledermäusen Infektionen oder Virusnachweise bei Menschen oder Haussäugetieren beschrieben wie die StIKo Vet berichtet. Die Epidemiologie dieser Viren in der Fledermaus ist vollständig unabhängig von der Epidemiologie der terrestrischen Tollwut. Es gibt weiterhin keinerlei Hinweise auf eine Übertragung dieser Viren zwischen Haustieren oder von Haustieren auf den Menschen.