TSVG: Öffnung der Zulassungsmöglichkeit für Psychiater setzt falsche Anreize

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Die Berufsverbände der Nervenärzte (BVDN), der Fachärzte für Neurologie (BDN) und der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP) sehen im Referentenentwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) einerseits gute Ansätze, befürchten aber gleichzeitig fatale Fehlanreize.

“Erfreulicherweise hat die Politik erkannt, dass die sprechende Medizin gefördert werden muss. Eine finanzielle Anpassung gegenüber den technischen Leistungen ist schon lange überfällig. Eine bessere Vergütung kann aber nur der erste Schritt sein und darf durch Fehlanreize in der Bedarfsplanung nicht konterkariert werden”, erklärten die Verbände in einer Pressemitteilung.

Eine Öffnung der Zulassungsmöglichkeiten ausschließlich für die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, wie sie im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vorgesehen ist, sei jedoch nicht zielführend, erklärten die Berufsverbände. Zu befürchten sei, dass sich Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in schon jetzt überversorgten Gebieten niederlassen. Innerhalb der Bedarfsplanungsgruppe der Nervenärzte, zu der Nervenärzte, Neurologen und Psychiater gehören, komme es zu Verwerfungen bei Nachbesetzungen, wenn hier nicht alle Fachbereiche berücksichtigt werden. BVDN, BDN und BVDP hätten sich vor Langem für eine ausgewogene und am tatsächlichen Bedarf orientiert Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsrichtlinie ausgesprochen.

“Um die Versorgung gezielt und nachhaltig zu verbessern, ist es daher dringend notwendig, eine echte Bedarfserhebung in allen ZNS-Fächern durchzuführen. Dieser muss eine ausgewogene Bedarfsplanung folgen. Soll nun aber psychiatrisch/psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht ausgeweitet werden, muss zwingend eine Aufwertung der Gesprächsleistung innerhalb des EBM erfolgen”, forderten die Verbände.

Neben der Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit von Vertragsärzten von 20 auf 25 Stunden pro Woche und der Verpflichtung der grundversorgenden Arztgruppen, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anzubieten, sieht das TSVG auch vor, die Bedarfsplanung näher am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten. Die neuen Verhältnis­zahlen soll bis Ende Juni 2019 vorliegen.

Bis dahin sollen die Zulassungsbeschränkungen bei der Neuzulassung von Rheuma­tologen, Psychiatern und Kinderärzten keine Anwendung finden. In ländlichen Gebieten sollen zudem die Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten entfallen. Für welche Gebiete dies gilt, sollen die Bundesländer selbst entscheiden können. Zudem sollen die Länder ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen erhalten.