Typ-1-Diabetes: G-BA aktualisiert Disease-Management-Programm25. Juni 2025 Foto: © DOC-RABE-Media-1/stock.adobe.com Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an die Diagnostik und Behandlung im Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Wissenschaftliche Basis war die Auswertung von insgesamt 28 neuen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Diese hatte an verschiedenen Aspekten des DMP Diabetes mellitus Typ 1 Anpassungsbedarf ergeben. Die beschlossenen Änderungen betreffen u. a. die Eingangsdiagnose, die Therapie sowie die Vorbeugung verschiedener diabetischer Folgeerkrankungen. Derzeit nehmen rund 278.500 gesetzlich versicherte Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 an einem strukturierten Behandlungsprogramm teil. Aktualisierte Punkte Eingangsdiagnose: Für die gesicherte Diagnose eines Diabetes mellitus Typ 1 wurde als Glykämiekriterium der HbA1c-Wert, der sogenannte Langzeitblutzuckerwert sowie bei Bedarf die Bestimmung des C-Peptids zur Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 ergänzt. Insulinsubstitution und Stoffwechselselbstkontrolle: Nach einer schweren Stoffwechselentgleisung soll im Anschluss an die Notfalltherapie schnell die Ursache geklärt und gegebenenfalls eine Therapie- oder Therapiezielanpassung eingeleitet werden. Falls noch nicht erfolgt, soll geprüft werden, ob der Einsatz eines Real-Time-Messgeräts (rtCGM) zur Blutzuckermessung angezeigt ist. Kinder und Jugendliche sowie evtl. auch die Betreuungspersonen sollen noch vor dem Einsatz eines rtCGM im sicheren Umgang damit geschult werden. Diabetische Folgeerkrankungen vermeiden: Die Anforderungen unter anderem an regelmäßige Kontrollen und Informationen zu Vorbeugungsmaßnahmen oder zur Vermeidung eines diabetischen Fußsyndroms, von Bluthochdruck sowie Parodontitis wurden ergänzt. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden. Hintergrund zum DMP Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Ziel ist eine möglichst gute medizinische Betreuung, um unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen. Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse in ein DMP einschreiben. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern einen entsprechenden DMP-Vertrag geschlossen hat. Der G-BA prüft im Auftrag des Gesetzgebers, für welche chronischen Erkrankungen ein DMP entwickelt werden kann und legt die inhaltlichen Anforderungen daran in der DMP-Anforderungen-Richtlinie fest. In regelmäßigen Abständen kontrolliert der G-BA, ob die DMP-Anforderungen noch dem aktuellen Stand der medizinischen Leitlinien entsprechen und passt sie bei Bedarf an.
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