Überblick zum jährlichen Unfallgeschehen24. Februar 2022 Foto: VanHope – stock.adobe.com Der von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) herausgegebene „Verletzten-Monitor“ zeigt auf, wo für Jung und Alt die größten Verletzungsrisiken im Alltag liegen. Zudem warnt die Fachgesellschaft davor, die Erfassung von Unfallzahlen nicht durch den Datenschutz zu erschweren. Der neue Verletzten-Monitor belegt: Kinder werden meist als Fußgänger im Straßenverkehr verletzt. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist ein Motorrad- oder Autounfall die häufigste Unfallursache. Bei Menschen ab 70 Jahren steigt die Gefahr, durch einen Sturz aus niedriger Höhe schwer verletzt zu werden. Die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Verletztenversorgung in Deutschland sind in der zwölfseitigen Broschüre mit übersichtlichen Darstellungen zusammengefasst und stehen kostenlos zum Download bereit. Datenschutz gefährdet aussagekräftige Analysen durch Registerdaten Zugleich weist die DGU auf die Bedeutung der Datenerfassung für die Qualitätssicherung der Verletztenversorgung hin, die sie durch den Datenschutz aktuell gefährdet sieht: „Die 2018 in Kraft getretene und in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat zur Verunsicherung bei den Anwendern geführt, mit der Folge, dass zahlreiche Patientenfälle nicht mehr an das TraumaRegister DGU® gemeldet wurden”, erklärt die Fachgesellschaft. Das reiße mehr und mehr Löcher in das bisher dichte Datennetz und damit in die essenzielle Grundlage einer wissenschaftlichen und qualitätssichernden Arbeit, die zur Verbesserung der Schwerverletztenversorgung aber notwendig sei. Laut DGU besteht die Gefahr, dass die Registerdaten nur noch eingeschränkt auswertbar sind, wodurch die Aussagekraft der Analysen zunehmend leide. „Daher setzen wir uns dafür ein, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die Rechtssicherheit schafft. Wir haben die Gesundheitspolitik aufgefordert, hier schnellstmöglich zu handeln und gleichzeitig das Niveau des Datenschutzes hochzuhalten“, sagt Prof. Gerrit Matthes, Leiter der DGU-Sektion Notfall-, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS). Mit der entsprechenden rechtlichen Regelung könnten pseudonymisierte Daten unter Wahrung des Datenschutzes auch ohne Einwilligungserklärung der Patienten in das TraumaRegister DGU eingegeben werden. Damit wäre sichergestellt, dass keine Fälle verloren gehen und die Qualität der Versorgung schwerstverletzter Patienten auch weiterhin zum Wohle der Bevölkerung überprüft und verbessert werden kann. (hr)
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