Umbaupläne der KBV: Kleine Krankenhäuser werden zu Intersektoralen Gesundheitszentren12. Oktober 2018 „Umbau statt Abbau“, so lautet das von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen ausgegebene Motto zum Konzept, defizitäre Klinikstandorte in Intersektorale Gesundheitszentren umzuwandeln. Illustration: © Lichtfexx – Fotolia.com Ein von der KBV in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt nach ihrer Einschätzung, dass der Umbau kleiner ländlicher Krankenhausstandorte zu ambulanten Zentren mit erweitertem Betreuungsangebot „ein sinnvoller Beitrag zur Sicherstellung“ sein könnte. Der Marburger Bund reagierte umgehend mit einem Statement, in dem er vor einer „schematischen Betrachtung kleiner Krankenhäuser“ warnte. „Viele kleine Krankenhäuser insbesondere in ländlichen Regionen kämpfen ums Überleben. Wir haben uns gefragt: Wie lassen sich die Standorte so umbauen, dass die Versorgung vor Ort erhalten bleibt und gleichzeitig Kapazitäten besser genutzt werden können?“ So hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Ausgangslage für ein von seiner Organisation in Auftrag gegebenes Gutachten erklärt, das am 10. Oktober in Berlin vorgestellt wurde. Konzept einer erweiterten ambulanten Versorgung „Primäres Ziel ist nicht, Krankenhäuser dicht zu machen. ‚Umbau statt Abbau‘ lautet das Motto“, so Gassen weiter. „Die neuen Zentren – wir nennen sie Intersektorale Gesundheitszentren, kurz IGZ – sind im ambulanten Sektor angesiedelt, ihr Angebot geht jedoch über das klassische ambulante Leistungsportfolio hinaus. Hierfür haben die Gutachter das Konzept einer erweiterten ambulanten Versorgung (EAV) entwickelt. Es bedeutet, dass die Zentren auch über Bettenabteilungen verfügen, in denen Patienten bei Bedarf über Nacht bleiben können“, erläuterte Gassen. „Die Menschen nur deshalb in eine Klinik zu schicken, weil es kein anderes niederschwelliges Angebot der ärztlichen Überwachung und Pflege gibt, ist nicht nur wirtschaftlich absurd. Es entspricht auch nicht den heutigen medizinischen Möglichkeiten oder den Wünschen der Patienten“, meinte Gassen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, ergänzte: „Wir erhoffen uns von den IGZ eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: die Erhaltung von Standorten sowie Arbeitsplätzen in den Kommunen, eine finanzielle Entlastung der Träger, die keine Defizite mehr ausgleichen müssen, sowie eine bedarfsgerechtere Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.“ Modulare Erweiterung im Bereich des ambulanten Operierens denkbar Das IGZ würde eine allgemeinmedizinische, internistische sowie chirurgische Grundversorgung anbieten, die bei Bedarf modular erweitert werden kann, etwa durch Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten. Denkbar sei dies zum Beispiel im Bereich des ambulanten Operierens und weiterer Fachgebiete wie HNO, Dermatologie oder Urologie, so Hofmeister. Das Konzept sieht vor, dass Patienten im Rahmen der EAV für maximal fünf Tage eine pflegerische Rund-um-die-Uhr-Betreuung erhalten. Ärzte wären immer vor Ort beziehungsweise außerhalb der Sprechzeiten in Rufbereitschaft. „Damit könnten wir den Patienten eine echte Alternative zum Krankenhaus bieten und die Lücke zwischen der teuren, medizinisch nicht erforderlichen vollstationären Versorgung und dem ambulanten Pflegedienst schließen“, führte Hofmeister aus und verdeutlichte: „Wir sehen die IGZ als Chance, die wohnortnahe Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen zu sichern, unnötige Klinikaufenthalte zu reduzieren und darauf, dass die Kollegen am Krankenhaus sich auf die Patienten konzentrieren können, die sie wirklich brauchen.“ Um die IGZ in Deutschland zu etablieren bedürfe es jedoch langfristig rechtlicher Anpassungen, so Gassen. Diese beträfen zum Beispiel die Honorierung und die Bedarfsplanung: „Wenn bisher stationäre Leistungen künftig in einem IGZ ambulant erbracht werden, müssen auch die Budgets und Arztkapazitäten entsprechend angepasst werden. Es gilt: Das Geld muss der Leistung folgen.“ MB-Chef Henke: „Wir werden das IGZ-Modell sorgsam prüfen“ Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes (MB), nimmt wie folgt Stellung zum Gutachten: „In seiner Grundstruktur entspricht das Modell einer älteren Marburger-Bund-Idee zum Umgang mit Krankenhäusern, die zu klein geworden sind, um dauerhaft bestehen zu können. In Nordrhein-Westfalen gab es vor Jahren sogar einmal eine öffentliche Anschubfinanzierung für solche Modelle in Höhe von 50 Millionen Euro, die aber nicht in Anspruch genommen wurde. Ich habe die Idee damals gestützt und mitentwickelt. Für die betroffenen Häuser kann das Modell ein Ausweg sein und einen sonst drohenden Abbau von notwendigen medizinischen Versorgungskapazitäten verhindern. Aus unserer Sicht sollte es aber auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Trägerschaft von Krankenhausträgern mit Vertragsärzten und auch die Möglichkeit einer gegebenenfalls kombinierten ambulant-stationären Versorgungsleistung geben. Es darf keine schematische Betrachtung kleiner Krankenhäuser geben, viele von ihnen haben auch in ihrer jetzigen Gestalt eine wichtige Funktion für die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen stationären Versorgung. Auch die Gutachter weisen darauf hin, dass sich die Krankenhausstrukturen enorm voneinander unterscheiden, nicht nur zwischen urbanen und ländlichen Räumen, sondern auch zwischen einzelnen Bundesländern. Die Einzelheiten des von der KBV vorgestellten Modells werden wir nun sorgsam in unseren Gremien prüfen. Wir wollen die Fallstudien und Kalkulationen der Gutachter im Einzelnen nachvollziehen können. Nach der eingehenden Analyse werden wir dann eine umfassende Bewertung vornehmen.“ Zum Gutachten Das Gutachten hat laut Mitteilung der KBV die Universität Bayreuth zusammen mit der Oberender AG erstellt. Folgende Rahmenannahmen lagen der Studie zugrunde: Die für eine Umwandlung in ein IGZ geeigneten Standorte gehören der Grund- und Regelversorgung an, verfügen zumindest über eine internistische Fachabteilung, sind im ländlichen Raum angesiedelt und haben weniger als 200 Betten. Nach diesen Kriterien läge das Umwandlungspotenzial in Deutschland bei rund 190 Einrichtungen. Für die Studie wurde diese Größe auf Krankenhäuser mit einer Kapazität von 51 bis 150 Betten reduziert, und 75 idealtypische Standorte wurden zugrunde gelegt. Anhand eines solchen idealtypischen Krankenhauses haben die Gutachter die Umwandlung in ein IGZ prozedural, betriebswirtschaftlich und rechtlich simuliert. Abschließend geben sie Empfehlungen für regulatorische Anpassungen, die die Umwandlung von Krankenhäusern in IGZ vereinfachen beziehungsweise flächendeckend ermöglichen würden. Die Studienautoren stellten das Gutachten gemeinsam mit dem Vorstand der KBV im Rahmen der zweiten KBV-Herbsttagung in Berlin vor. Das Gutachten „Intersektorale Gesundheitszentren – ein innovatives Modell der erweiterten ambulanten Versorgung zur Transformation kleiner ländlicher Krankenhausstandorte“ ist hier zu finden: www.kbv.de/html/igz-gutachten.php. Quellen: KBV; MB
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