Unfallfrei Trampolinspringen

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Wird das Gartentrampolin im Frühling reaktiviert beobachten Orthopäden und Unfallchirurgen in der Folge vermehrt Unfälle. Experten geben daher Tipps, um Verletzungen zu vermeiden.

Mit dem Frühling und den steigenden Temperaturen werden auch wieder zahlreiche Gartentrampoline in Betrieb genommen. Gerade in Corona-Zeiten freuen sich die Kinder, endlich mit Freude ihre Kräfte auszulassen.

„Grundsätzlich fördert das Trampolinspringen die Stärkung der kindlichen Muskulatur und sorgt für einen guten Bewegungsausgleich. Aber ein Trampolin ist ein Sportgerät und kein Spielgerät. Daher muss man einige Dinge beachten, damit es nicht zum Unfall kommt“, sagt Prof. Michael J. Raschke, stellvertretender Präsident der DGOU und Präsident DGU.

„Gerade mit dem Frühlingsbeginn sehen wir besonders viele Unfälle durch das Trampolinspringen. Das Körpergefühl und das motorische Gedächtnis müssen nach der Pause erst wieder aktiviert werden. Man sollte sich daher in den ersten Tagen nur locker einspringen und vor allem vorher auch das Trampolin auf seine Sicherheit hin überprüfen“, ergänzt Prof. Robert Rödl, Vorsitzender der DGOU-Sektion Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO).

Denn ist die Ungeduld zu groß, kann der Riesenspaß schnell beim Arzt oder im Krankenhaus enden. Typischerweise sind die Ellenbogen sowie die Kopf-Nacken-Region verletzungsgefährdet. Neben Zerrungen und Prellungen können komplizierte Brüche auftreten, im schlimmsten Fall mit bleibenden Nervenschäden, wie Prof. Peter Schmittenbecher, Vorsitzender der DGU-Sektion Kindertraumatologie bestätigt: „Wir sehen häufig Prellungen und Verstauchungen am Hand- und Kniegelenk, ebenso Brüche an Armen und Beinen. Auch Gehirnerschütterungen und Verletzungen der Wirbelsäule treten immer wieder auf.“

Besonders kritisch wird die Situation, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig auf dem Trampolin springen. „Wenn Kinder unterschiedlichen Alters gleichzeitig auf dem Trampolin springen, führt das leicht zum Katapulteffekt“, sagt der Leiter der DGOU-Sektion für Prävention Dr. Christopher Spering. „Durch das unterschiedliche Gewicht kommt es zu einer Dynamik, die das leichtere Kind mitunter unkontrolliert durch die Luft fliegen lässt. Damit solche Situationen nicht auftreten, gehören Babys und Kleinkinder nicht auf das Trampolin.“

Deshalb sei es ratsam, langsam in die Saison zu starten und einige Regeln zu beachten. Laut der DGOU-Experten minimieren fünf Trampolinregeln das Verletzungsrisiko:

  1. Kinder sollten nur allein springen. Wenn mehrere Kinder zusammen springen, besteht Verletzungsgefahr durch einen Zusammenstoß.
  2. Gewagte Sprünge sind tabu. Saltos nur im Turnverein auf professionellen Trampolinen unter Anleitung üben.
  3. Während des Springens nicht essen, um Zungenbisse zu verhindern.
  4. Spielzeug oder Bälle gehören nicht aufs Trampolin.
  5. Nach 5 Minuten sollte eine Pause eingelegt werden, Ermüdung führt zu unsicheren Sprüngen.

Des weiteren empfehlen die Experten einen Trampolinchekck:

  1. Nach dem Winter unbedingt kontrollieren, ob alle Sprungfäden noch intakt und nicht angerostet sind.
  2. Ist das Trampolin im Boden eingebaut (Inground Trampoline), sollte geprüft werden, ob die Bodenfreiheit noch ausreichend ist.
  3. Fangnetzte auf Risse und Schäden kontrollieren. Das UV-Licht und die Witterung lassen das Material schnell altern.