Universität Tübingen steht zu Forschung an Krähenvögeln4. Mai 2021 Der NABU hat Rabenkrähen in gutem Glauben an eine Forschungseinrichtung der Universität Tübingen abgegeben. Schriftliche Vereinbarungen über zukünftige Haltungsbedingungen bei Tierabgaben sollten Usus sein. Foto: © pixabay.com Grundlagenforschung untersucht Vorgänge im Gehirn – Sämtliche Versuche nach umfassenden Prüfungen behördlich genehmigt Die Leitung der Universität Tübingen stellt sich ausdrücklich hinter die neurobiologische Forschung von Professor Andreas Nieder. „Die in der Kritik stehenden Experimente wurden intensiven Vorprüfungen unterzogen, sorgfältig ethisch abgewogen und durch Tierschutzbeauftragte begleitet. Die Versuche sind nach den strengen Maßstäben des Tierschutzgesetzes behördlich genehmigt. Sie werden unter tierärztlicher Begleitung verantwortungsvoll durchgeführt“, sagt Rektor Professor Bernd Engler. Am Lehrstuhl für Tierphysiologie der Universität wird seit mehr als zehn Jahren mit Krähenvögeln im Bereich der Hirnforschung gearbeitet. Als Neurobiologe erforscht Professor Nieder die Arbeitsweise der Nervenzellen im Gehirn mit dem Ziel herauszufinden, wie kognitive Leistungen entstehen. Seine Arbeit zum Bewusstsein bei Krähenvögeln wurde 2020 von der American Association for the Advancement of Science als einer der „Forschungsdurchbrüche des Jahres“ ausgezeichnet. Methodisch sind dafür invasive Eingriffe unabdingbar. Deren ethische Vertretbarkeit und Belastungsintensität werden im Genehmigungsverfahren intensiv unter Heranziehung von externem Sachverstand geprüft. Das gilt auch für die Herkunft der im Versuch eingesetzten Tiere. Regelhaft werden nur Zuchttiere eingesetzt. Werden Wildtiere eingesetzt, muss diese Regelabweichung genehmigt werden. Ethisch ist der Einsatz solcher Tiere nur vertretbar, wenn eine Auswilderung eines Tieres nicht in Betracht kommt. Dies war bei den Krähen, die Professor Nieder vom Naturschutzbund Deutschland erhalten hat, der Fall. Der Einsatz solcher nicht mehr auswilderungsfähigen Tiere wurde von der zuständigen Behörde genehmigt. Die Versuchsdurchführung wird engmaschig intern und behördlich überwacht. Rektor Professor Bernd Engler: „Die Universität steht zur Notwendigkeit von Tierversuchen und weiß dabei um die Verantwortung, die der Umgang mit Tieren mit sich bringt. Grundlagenforschung wie die der Tübinger Hirnforschung halten wir für unverzichtbar. Die Universität arbeitet selbstverständlich parallel zu den für notwendig erachteten Experimenten mit Tieren intensiv daran, Tierversuche zu reduzieren und – wo immer möglich – schrittweise durch alternative Verfahren zu ersetzen sowie Versuchsabläufe so zu verbessern, dass die Tiere geringeren Belastungen ausgesetzt sind.“
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