Universitätsklinika zum KHAG: „Einigung zeigt wenig Reformmut“

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Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geeinigt. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) kritisiert den Kompromiss – er konterkariere bisherige Reformziele.

Der VUD räumt ein, dass die Einigung (wir berichteten) zwar gewisse Planungssicherheit schaffe, nun müssten die Länder aber „konsequent handeln und die Krankenhausstrukturen zukunftsfest weiterentwickeln“. Mit den vorgesehenen Ermessensspielräumen drohten der angestrebte Strukturwandel und eine nachhaltige Qualitätssteigerung weniger stringent umgesetzt zu werden, als benötigt, heißt es weiter in einer Mitteilung des Verbandes.

Bereits der Regierungsbeschluss zum KHAG enthielt aus Sicht der Universitätsklinika großes Entgegenkommen. Das nun geeinte Anpassungsgesetz konterkariere in weiten Teilen die bisherigen Reformziele. Außerdem nehme es der Landesebene den Handlungsdruck, so die Kritik des VUD. Diese Entwicklung könne zu Lasten der Patientinnen und Patienten und tatsächlich bedarfsnotwendiger Krankenhäuser gehen.

Einigung schwächt ursprüngliche Krankenhausreform

„Diese Einigung zeigt wenig Reformmut und schwächt die ursprüngliche Krankenhausreform. Die Länder sind jetzt am Zuge über Leistungsgruppen, Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten zu entscheiden, um echte Strukturveränderungen und Qualitätsverbesserungen auf den Weg zu bringen. Der demografische Wandel, die finanzielle Lage der Krankenkassen und die wirtschaftliche Situation der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser machen ein Handeln dringend erforderlich. Eine weitere Krankenhausreform können wir uns nicht leisten“, kommentierte Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, den Kompromiss in Sachen KHAG.

Die ursprünglich auf drei Jahre befristeten Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppenzuweisungen an Krankenhäuser können nun im Einvernehmen mit den Krankenkassen um weitere drei Jahre verlängert werden. In Ländern, die die Leistungsgruppenzuweisungen besonders zügig bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen, kann eine erstmalige Ausnahme sogar nur im Benehmen mit den Krankenkassen erfolgen.

KHAG löst Probleme bei der Standortdefinition nicht

Die Krankenkassen auf Landesebene sind in der Verantwortung sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelung die Reformziele nicht aushöhlt. Gleichzeitig eröffnen, laut VUD, Kooperationsmöglichkeiten den Ländern zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Dieser könne dazu führen, dass notwendige strukturelle Veränderungen ausbleiben. Die Mindestvorhaltezahlen als Steuerungsinstrument verlieren vorerst ihre Wirkung, so die Einschätzung des Verbandes.

Das KHAG enthalte auch keine verlässliche Lösung für die bekannten Probleme bei der Standortdefinition, bemängelt der VUD weiter. Diese benachteilige durch die „2-km-Regelung“ Großkrankenhäuser, die aufgrund begrenzter zusammenhängender Flächen innerhalb einer Stadt die Krankenversorgung aufteilen müssen. Erforderlich wären hierzu gesetzlich festgelegte Ausnahmen.

Positive Ansätze bei Berücksichtigung der Universitätsklinika

Die Universitätsklinika erkennen auch die positiven Ansätze des KHAG. Besonders die Berücksichtigung der Universitätsklinika im Transformationsfonds und die Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben unterstreichen ihre zentrale Rolle im Versorgungssystem. „Die Universitätsklinika begrüßen, dass die Relevanz der Koordinierung für den Reformprozess anerkannt wurde, indem sie bereits im Jahr 2027 im Rahmen einer Übergangsregelung zusätzliche Finanzmittel zur Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben erhalten. Diese Koordinierungsfunktion muss langfristig und nachhaltig ausgestaltet werden, damit sie ihre volle Wirkung entfalten kann – insbesondere zur Stärkung der Vernetzung und der Krisenresilienz. Gleichzeitig ist auch die Berücksichtigung der Universitätsklinika im Transformationsfonds ein wichtiger Reformbaustein,“ betont Jens Bussmann, Generalsekretär der VUD.