Untersuchungen zur Schlafapnoe jetzt auch beim Internisten ohne Schwerpunkt möglich2. Juni 2022 Bild: rumruay/stock.adobe.com Seit dem 1. April 2022 können auch Internisten ohne Schwerpunkt die Erlaubnis zum Durchführen der Polygraphie erhalten. Auf Betreiben der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung angepasst. Anatomische Besonderheiten im Rachenraum und an den Atemwegen, aber auch Übergewicht oder Alkoholkonsum können eine Schlafapnoe verursachen. Die genaue Ursache der Schlafstörung stellen Ärztinnen und Ärzte mithilfe einer Polygraphie fest. Dazu legt der Behandelnde dem Betroffenen Sonden auf der Brust an und gibt ein Messgerät mit nach Hause, das während der Nacht unter anderem die Körperposition, den Atemluftstrom, Brust- und Bauchbewegungen und die Sauerstoffsättigung des Blutes misst. Diese ambulante Untersuchung ist für Patientinnen und Patienten sehr komfortabel, da sie zuhause in der heimischen Umgebung durchgeführt wird. Polygraphie auch bei Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt Seit dem 1. April 2022 können auch Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt eine Genehmigung zur Abrechnung von Polygraphien erhalten. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem 30-Stunden-Kurs. Darin erneuern die Ärztinnen und Ärzte ihr Fachwissen zu schlafbezogenen Atmungsstörungen sowie zur Handhabung der Polygraphie-Untersuchungsmethode. Die Genehmigung zur Abrechnung der Behandlung erhalten Ärztinnen und Ärzte auf Antrag von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.Schlafmedizin Teil der Weiterbildung Grundlage für die Neuerung ist, dass die KBV die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung auf Betreiben der DGIM hin aktualisiert hat. Ursprünglich sah die Vereinbarung vor, dass neben Allgemeinmedizinern und Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie und Pneumologie auch „Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin” die Polygraphie durchführen dürfen. „Diese Facharztbezeichnung musste aus europarechtlichen Gründen bereits 2007 gestrichen werden. Bei der damaligen Überarbeitung der Qualitätssicherungsvereinbarung wurde der Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt allerdings nicht aufgenommen“, erklärt DGIM-Geschäftsführer RA Maximilian Broglie. Seit 2018 beinhaltet die Musterweiterbildungsordnung für den Facharzt für Innere Medizin auch schlafmedizinische Inhalte. „Wir als DGIM haben uns sehr dafür eingesetzt, dass der rechtliche Rahmen für die Polygraphie-Abrechnung an den aktuellen Stand der Weiterbildung Innere Medizin angepasst wird, und freuen uns, dass dies nun gelungen ist“, so Broglie.
Mehr erfahren zu: "Grippe erhöht das Schlaganfallrisiko" Grippe erhöht das Schlaganfallrisiko Ein ischämischer Schlaganfall trifft weltweit jedes Jahr mehr als 12,2 Millionen Menschen. Eine aktuelle Studie aus Essen legt nahe, dass Grippeinfektionen das Risiko zusätzlich erhöhen – mit wichtigen Erkenntnissen für […]
Mehr erfahren zu: "US-Forscher haben einen neuen potenziellen Gerinnungshemmer entwickelt" US-Forscher haben einen neuen potenziellen Gerinnungshemmer entwickelt Forscher der Duke University, USA, haben einen neuen potenziellen Gerinnungshemmer entwickelt, der als Alternative zu Heparin bei Angioplastie, Dialyse-Behandlung, Operationen und anderen Verfahren eingesetzt werden könnte.
Mehr erfahren zu: "Erste Frau an der Spitze der Justus-Liebig-Universität Gießen" Erste Frau an der Spitze der Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Katharina Lorenz ist seit dem ersten April 2024 Präsidentin der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Erstmals steht somit eine Frau an der Spitze der JLU. Der neue Hessische Minister für Wissenschaft […]