Update: Vogelgrippe-Ausbruch in der Grafschaft Bentheim in Großbetrieb bestätigt

Wo verorten wir das Tierwohl – heute und zukünftig? (Symbolbild) Foto: © TAN – stock.adobe.com

In der Grafschaft Bentheim trifft die Vogelgrippe einen Betrieb mit insgesamt 436.000 Tieren. Wie es dort weitergeht, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Leben tausender von Tieren ist demnach durch einen einzigen bestätigten HPAI-Fall bedroht – es stellt sich die Gretchenfrage. Der zuständige Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer setzt sich dafür ein, möglichst viele Tiere am Leben halten zu können.

Wie die Grafschaft Bentheim in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, die im Folgenden wörtlich wiedergegeben wird, hat sich ein Vogelgrippe-Verdachtsfall in der Grafschaft Bentheim bestätigt. Seit Freitagnachmittag (14. November 2025) liegt der amtliche Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor: Im Labor wurde die akute und hochansteckende Form der Geflügelpest nachgewiesen. Konkret handelt es sich um die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1.

Betroffen von dem Ausbruch der Vogelgrippe ist ein Legehennenbetrieb in der Gemeinde Wietmarschen. Der Betrieb hält rund 353.000 Legehennen in neun Stallungen. Hinzu kommt ein weiterer Stall mit rund 83.000 Junghennen.

Nachgewiesen wurde die Vogelgrippe in einem der Ställe. Das Veterinäramt des Landkreises hatte alle Stallungen beprobt und die Tiere klinisch untersucht – die weiteren Probennahmen sind laut FLI negativ. Was dieses Ergebnis nun für die Tiere des Bestandes bedeutet, ist zurzeit noch unklar. Konkret geht es um die Frage, ob – wie bei einem Tierseuchenfall üblich – tatsächlich alle Tiere des betroffenen Betriebes tierschutzgerecht getötet werden müssen.

„Wir haben dazu eine Risikobewertung durchgeführt und suchen in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium nach einer Lösung, um möglichst viele Tiere am Leben halten zu können. Eine Option ist, dass nur die Tiere des betroffenen Stalls und die der beiden benachbarten Ställe getötet werden. Das würde bedeuten, dass rund 240.000 Legehennen des Betriebes weiterleben könnten“, erklärt Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer. Bezüglich dieses möglichen Vorgehens steht der Landkreis weiterhin in engem Austausch mit dem Ministerium sowie mit der Task Force Tierseuchen des LAVES, der Gesellschaft für Seuchenvorsorge und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Rund 2,5 Millionen Tiere und etwa 280 Betriebe von Maßnahmen in Restriktionszonen betroffen

Der weitere Wortlaut der Meldung: Eine kreisweite Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Haltungen mit mehr als 50 Tieren gilt in der Grafschaft Bentheim bereits seit 30. Oktober 2025. Zur Bekämpfung der hochansteckenden Virus-Infektion werden nun zusätzlich rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet.

Die Überwachungszone umfasst nicht nur Teile der Niedergrafschaft und von Nordhorn, sondern reicht bis in den Nachbarlandkreis Emsland hinein. Im Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb befinden sich knapp 280 gemeldete Geflügelhaltungen mit zusammen rund 2,5 Millionen Tieren.

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung  tritt am Samstag, 15. November 2025, in Kraft. Da auch im benachbarten Landkreis Emsland die Vogelgrippe ausgebrochen ist, reichen derzeit weitere Überwachungszonen in die Grafschaft hinein. Auch diese Allgemeinverfügungen sind online abrufbar.

Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus und damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen. So ist unter anderem die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen verboten. Die besondere Beachtung von umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Kreisveterinär Kramer appelliert an die Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben unbedingt einzuhalten. Wer Auffälligkeiten bemerkt – beispielsweise eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – sollte umgehend das Veterinäramt des Landkreises informieren.

Tierseuchen-Logistikzentrum in Betrieb

Das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim in Nordhorn-Klausheide hat am Freitag (14. November 2025) seinen Betrieb aufgenommen. Dort werden die tierärztlichen Untersuchungsteams mit Material ausgerüstet, Proben entgegengenommen sowie Ausrüstung und Fahrzeuge gereinigt und dekontaminiert. Diese Aufgabe übernehmen erneut Ehrenamtliche des Ortsverbands Nordhorn des Technischen Hilfswerks mit einer eigens eingerichteten Dekontaminationsanlage.

Ende der Pressemeldung der Grafschaft Bentheim (Niedersachsen)

Schleswig-Holstein

Vogelgrippe im Kreis Segeberg – großer Bestand getötet

Täglich gibt es neue Vogelgrippe-Fälle in Deutschland. Nun ist ein großer Bestand im Kreis Segeberg betroffen. Dort gilt seit November bereits die Stallpflicht.

Im Kreis Segeberg ist ein großer Geflügelbestand der Vogelgrippe zum Opfer gefallen. In dem Bestand in der Gemeinde Wakendorf I sei der Erreger festgestellt worden, teilte der Kreis mit. Daher habe man die Tiere am Donnerstag töten müssen.

Art und Anzahl wurden nicht genannt.

Um den betroffenen Betrieb herum seien eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet worden. Teil der Zonen betreffe auch den Kreis Stormarn. Von der Überwachungszone seien 257 Halter betroffen mit insgesamt rund 23.200 Stück Geflügel. 

Unter anderem der Kreis Segeberg hatte wegen der derzeit grassierenden Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, bereits eine Stallpflicht für Bestände ab einer bestimmten Größe angeordnet. Damit soll der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln verhindert werden.

Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kommen derzeit täglich neue Ausbrüche der Geflügelpest in deutschen Haltungen hinzu.

Baden-Württemberg

Stall statt Auslauf für Hühner entlang des Rheins: Was die neue Pflicht für Geflügelhalter bedeutet – und warum Minister Hauk trotzdem keine landesweite Maßnahme will.

Nach dem Fund von weiteren toten Wildvögeln mit Vogelgrippe verhängt das Land entlang des Rheins eine Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises gilt ab Freitag bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, werde in etwa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer aufgestallt. Die Tiere könnten entweder in den Stall gebracht werden oder durch Netze geschützt werden. 

Das Vorgehen sei mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt. Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. 

Der Grund für die Maßnahme: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat vier verendete heimische Wildvögel entlang des Rheins (Mannheim 2, Ortenau 2) positiv auf das Vogelgrippe Virus H5N1 getestet und fünf weitere Tiere (Karlsruhe 1, Rastatt 3, Baden-Baden 1) werden im FLI noch untersucht, ein Ergebnis liegt noch nicht vor, wie das Landwirtschaftsministerium weiter mitteilte. 

Ressortchef Peter Hauk (CDU) sagte: „Wir beobachten das Geschehen im gesamten Land sehr aufmerksam und entscheiden in bewährter Weise nach Lage und risikoorientiert die notwendigen Maßnahmen.“ Man stalle in der Regel erst auf, wenn der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch seien und diese Maßnahme zwingend erforderten.

Von der Stallpflicht entlang des Rheins sind laut Ministerium Gebiete in Mannheim, im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, im Landkreis Rastatt, im Ortenaukreis und Baden-Baden betroffen. Ab Freitag gilt sie auch für einige Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises. Bislang gibt es die Regelung schon für einen Bereich im Alb-Donau-Kreis und das Stadtgebiet und den Landkreis Heilbronn.

Hauk: Vogelgrippe kann sich über Monate ziehen

Eine landesweite Stallpflicht hält das Ministerium aktuell nicht für geboten. „Weil das Aufstallen für die Tiere auch mit Stress und Belastungen verbunden ist, gehen wir weiterhin risikoorientiert vor“, teilte Hauk weiter mit. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen könne

Die Vogelgrippe breitet sich seit einigen Wochen in Deutschland immer weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der Republik. In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb. Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. Bei Wildvögeln gab es bislang mehrere Fälle im Südwesten – unter anderem im Landkreis Reutlingen, in Göppingen sowie an Rhein und Bodensee.

Wildvögel nicht anfassen

Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden, eine Erkrankung könnte den Angaben zufolge aber schwer verlaufen. Laut FLI besteht für die Bevölkerung jedoch derzeit kein besonderes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen.

Menschen sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt gemeldet werden.