Urologe zertrümmert per Lithotripter seine Approbation9. September 2024 Symbolbild: Zerbor – stock.adobe.com Ein Urologe verlor wegen unnötiger Stoßwellenbehandlungen seine Approbation. Das war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt entschieden. Einstweilen darf er aber weiter praktizieren. Der Mediziner war im Januar 2022 durch ein Urteil des Amtsgerichts Arnsberg wegen Betruges sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Urologe hatte in den Jahren 2011 bis 2015 in mehreren Fällen Stoßwellentherapien zur Entfernung von Nierensteinen vorgenommen und abgerechnet, obwohl er wusste, dass die Behandlungen medizinisch nicht indiziert waren. Daraufhin hatte ihm die Bezirksregierung Arnsberg wegen Unwürdigkeit die Approbation entzogen. Dagegen klagte der Urologe – ohne Erfolg. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat mit Urteil vom 22.08.2024 seine Klage gegen den Widerruf seiner Approbation abgewiesen. Vertrauen der Patienten missbraucht Das Gericht bestätigte diese Entscheidung trotz des damit verbundenen Eingriffs in die Berufswahlfreiheit des Klägers (Az. 7 K 2764/22). Sein Fehlverhalten sei bei Gesamtwürdigung aller Umstände geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig zu erschüttern. Die Taten seien als besonders gravierend einzustufen, weil sie unter Ausnutzung des bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient begangen worden seien. Der Kläger habe das Vertrauen seiner Patienten missbraucht, das darin besteht. dass ein Arzt nur die Behandlungen vorschlägt und durchführt, die medizinisch indiziert sind, nicht aber solche Behandlungen, die allein seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse dienen. Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sei aber unabdingbar für eine erfolgreiche Behandlung des Einzelnen und notwendig zum Schutz der Volksgesundheit. Der Kläger habe seine Berufswürdigkeit bis zum Erlass der Widerrufsverfügung auch nicht wiedererlangt, so das Gericht weiter. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass dem Kläger künftig die Approbation wieder erteilt werde. Urologe praktiziert trotzdem weiter Wie der WDR berichtete, konnte der Urologe jedoch mehr als zwei Jahre seit Entzug der Approbation weiter praktizieren – und tut es bis heute. Grund ist die aufschiebende Wirkung seiner Klage. Auch gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Arnsberg kann der Arzt innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Dann wäre das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig. (ms)
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