Urologen aus Nordhein: Ein “Weiter so” wird es nicht geben

Michael Stephan-Odenthal. Foto: Uro-GmbH

Für die Urologen der Managementgesellschaft Uro-GmbH Nordrhein ist mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Vertrauensbasis zur Gesundheitspolitik und den Kassen vollends zerbrochen. Sie kündigen Proteste an.

Dabei seien sowohl die Art und Weise, wie das Gesetz “durch die Parlamente gewunken” worden sei, als auch die “sich manifestierende Ignoranz der Leistungen der Niedergelassenen” ausschlaggebend, heißt es in einer Mitteilung. Die Ärztevertretung kündigt Konsequenzen an. „Wir können und werden nicht immer mehr geforderte Leistung für immer nur die gleichen unterfinanzierten Budgets erbringen“, unterstreicht Dr. Stephan-Odenthal, Geschäftsführer der Uro-GmbH Nordrhein und Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Urologen (BvDU).

Lauterbachs “Taschenspielertrick”

Zunächst hofften die Urologen darauf, dass der Bundesrat ein Veto gegen das Gesetz einlegen würde. Wegen der angekündigten Leistungseinschränkungen bei Wegfall der Neupatientenregelung hatte das Länderparlament Bedenken angemeldet und eine Blockade gegen das Finanzstabilisierungsgesetz angekündigt. Doch dazu kam es nicht, weil sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) nach Ansicht des Uro-GmbH-Geschäftsführers eines “Taschenspielertricks bediente”: Dieser lobte eine Prämie für schnelle Behandlung aus, indem er die Verdopplung der Grundpauschale in Aussicht stellte. „Zwei Tage vor der endgültigen Lesung im Deutschen Bundestag konnte sich kein Abgeordneter mehr in die Thematik mit den möglichen Auswirkungen einarbeiten. So wurde ein Gesetz verabschiedet, ohne dass die Auswirkungen berücksichtigt wurden“, meint Stephan-Odenthal. Für ihn bedeute das Gesetz de facto, dass ca. 400 Millionen Euro – durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) versprochene ärztliche Honorare – mit dem neuen Gesetz eingespart würden. Zudem soll die ausgelobte Prämie nur bei Vermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) oder durch den Hausarzt in Abhängigkeit vom Zeitraum bis zur Behandlung gestaffelt bezahlt werden.

Praxisuntaugliche Regelung

Das bedeutet, dass sich Patienten immer erst beim Hausarzt eine Überweisung mit Dringlichkeitscode geben lassen müssen, mit diesem Code bei der TSS vorstellig werden müssen, um sich dort einen Termin vermitteln zu lassen oder der Hausarzt in der Praxis vor Überweisung anrufen muss. Der bürokratische Aufwand sei immens und im Ergebnis für die Patienten, Hausärzte und Fachärzte eine Zumutung. „Von der Überrumpelung durch den Gesundheitsminister erholen wir uns tatsächlich nur langsam“, erklärt Stephan-Odenthal. „Aber wir planen Protestaktionen, und ein ‚Weiter so‘ trotz Streichung der Entbudgetierung von Neupatienten und offener Sprechstunde kann und wird es so nicht geben. Die hartnäckige Ignoranz der fachärztlichen Leistung, ebenso wie das offensichtliche Tolerieren des Gebarens der Krankenkassen mit Nullrunden-Forderung, die Verweigerung von Inflationsausgleich und Hygienekostenerstattung und das Bashing der ärztlichen Behandlungsqualität muss ein Ende haben.“

Ohne Inflationsausgleich könne keine Kassenarztpraxis mehr kostendeckend betrieben werden, betont der Uro-GmbH-Geschäftsführer. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat ausgerechnet, dass der Gewinn einer Kassenarztpraxis im Jahr 2021 einen ärztlichen Stundenlohn von 24 Euro erbringt. Damit gebe es keine Motivation mehr, den bürokratischen Aufwand einer Kassenarztpraxis zu betreiben und das betriebswirtschaftliche Risiko zu tragen, betont Stephan-Odenthal. „Wenn die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Kassenarztpraxis in keinem Bereich mehr einen angemessenen Überschuss für den Betreiber erwirtschafte, wird es keine GKV-Leistungen mehr geben“, so der Urologe. Diese Politik der fortgesetzten Budgetierung führe somit zwangsläufig zu einem Verlust von Versorgung, obwohl es aufgrund der demographischen Anforderungen ein deutliches „Mehr“ geben müsste.

(Uro-GmbH/ms)