Urologen-Verband weist TK-Vorschläge zur Patientensteuerung zurück

BVdU-Präsident Axel Belusa. Foto: Schmitz

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) wendet sich entschieden gegen Vorschläge der Techniker Krankenkasse (TK) zur Patientensteuerung und Terminvergabe. Nach Auffassung des Verbandes wären die Maßnahmen ein rechtswidriger Eingriff in die Freiberuflichkeit.

Nach Vorstellung der TK ist die Lösung für eine Patientensteuerung, dass Patienten, die einen Arzt aufsuchen wollen, im Regelfall zuerst ein digitales Ersteinschätzungstool nutzen, mit dessen Hilfe sie in die geeignete Versorgungsstufe gesteuert werden. Bei nicht dringlichem Behandlungsbedarf sollen sie in das digital gestützte Selbstversorgungsmanagement, wie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), KI-gestützte Tools oder telemedizinische Angebote überführt werden. Reichten digitale Selbstversorgung oder delegationsfähige Versorgungsmodelle nicht aus, würde primär ein Termin beim Hausarzt vermittelt.

Fachärztliche Weiterbehandlungen erforderten eine Überweisung und würden nach Willen der TK durch das Terminserviceinstrument vermittelt. Für dieses sollen Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtend und tagesaktuell einen bestimmten Prozentsatz ihrer Behandlungskapazitäten melden. Der TK schweben dabei zehn Prozent des Regelleistungsvolumens vor.

„Die TK missbraucht die Notwendigkeit einer Patientensteuerung, mit der die Gesundheitsversorgung in Deutschland auch in Zukunft mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten werden kann, für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte“, kommentiert BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa die TK-Ideen.

Kassen wollen Einflussmöglichkeiten

Nach Vorstellung der TK sollen die Krankenkassen darüber hinaus eine aktive Rolle bei der Begleitung, Beratung und bei Empfehlungen zum Terminmanagement bekommen. „Dadurch könne der Anspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanagement besser als bisher umgesetzt werden und bedeute zugleich, die Leistungen der Terminservice-Plattform (digital) kassenindividuell ausspielen zu können, um so die Versicherten bei der Terminfindung optimal zu unterstützen“, so die TK.

„Die grundsätzlich gute Idee der TK ‚digital vor ambulant vor stationär‘ wird seitens der TK missbräuchlich genutzt, um den Krankenkassen die Möglichkeit zu geben, selbst steuernd einzugreifen, ohne dafür den entsprechenden gesetzlichen Auftrag zu haben“, empört sich der BvDU-Vorstand.

Der BvDU zeigt sich in einer aktuellen Mitteilung „fassungslos“ angesichts dieses „eklatanten Eingriffs in die Freiberuflichkeit“ seitens einer gesetzlichen Krankenkasse. „Die Position der TK macht darüber hinaus deutlich, wie gesetzliche Kassen den Leistungsempfang für die Versicherten gewichten im Gegensatz zu denjenigen, die die Leistung erbringen, also Ärztinnen und Ärzten“, so Belusa.

Zudem gibt der Urologenverband zu bedenken, dass die Terminvermittlung das grundsätzliche Problem nicht angehe. „Sie löst weder die Zahl der Patienten (sie werden demografisch mehr) oder die Zahl der Patientenkontakte (sie werden mehr), noch die Zahl der Ärztinnen und Ärzte (sie werden demographisch weniger) oder die Zahl des Medizinischen Fachpersonals (es wird weniger)“, stellt der BvDU-Präsident klar.

(BvDU/ms)