Urteil zur 24-h-Betreuung: Mehr staatliche Unterstützung notwendig

Ohne die Unterstützung osteuropäischer Betreuungskräfte könnten viele Senioren nicht in ihren eigenen vier Wänden bleiben. (Foto: ©Gecko Studio – stock.adobe.com)

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass auch ausländischen Betreuungskräften in der Bereitschaftszeit eine Vergütung in Höhe des Mindestlohns zusteht, bringt pflegende Angehörige von Demenzerkrankten in eine schwierige Lage. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert daher mehr Unterstützung vom Staat.

„Die 24-Stunden-Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf und Demenz durch osteuropäische Betreuungskräfte ist schon seit Langem ein Graubereich, in dem es an gesetzlichen Regelungen fehlt“, erklärte Monika Kaus, erste Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG). „Wir begrüßen es grundsätzlich, dass das Bundesarbeitsgericht an dieser Stelle Klarheit geschaffen und die Rahmenbedingung für die Beschäftigung dieser Kräfte, in den meisten Fällen Frauen, benannt hat. Als Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen fordern wir nun aber noch einmal verstärkte Anstrengungen der Bundesregierung, endlich für eine bessere Unterstützung der häuslichen Pflegesituationen zu sorgen.“

Die Gründe für die Beschäftigung von 24-Stunden-Kräften sind unterschiedlich: Teilweise leben Menschen mit Demenz und einem hohen Betreuungsbedarf alleine. Angehörige sind nicht in der Nähe, wollen aber dem Wunsch der Betroffenen, weiter zu Hause und nicht im Heim zu leben, nachkommen. In anderen Fällen leben die Familien zusammen, aber durch die Berufstätigkeit der pflegenden Kinder oder Ehepartner kann die Betreuung nicht den ganzen Tag über abgedeckt werden. Auch Verhaltensänderungen wie die Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus können dazu führen, dass Angehörige alleine mit der Betreuung überfordert sind.

Doch die Leistungen der Pflegeversicherung, die für die häusliche Betreuung verfügbar sind, seien sehr begrenzt, erklärte die DAlzG. Sie reichten bei weitem nicht aus, um den Bedarf abzudecken. Darüber hinaus fehle es an passenden Unterstützungsangeboten wie Tagespflege. Nachtpflegeangebote gibt es fast gar nicht; eine umfangreiche Versorgung durch ambulante Pflegedienste sei nicht nur aus finanziellen Gründen in der Regel kaum möglich, sondern auch, weil es an Pflegekräften fehlt. Hier sei dringend ein Ausbau der Angebote erforderlich, erklärte die DAlzG. Das Verhältnis von geschätzt 600.000 osteuropäischen Betreuungskräften auf 3,3 Millionen Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben, mache das Ausmaß der Problematik sichtbar.

Das Pflegebudget, über das seit Jahren diskutiert wird, würde die Situation der DAlzG zufolge erleichtern, weil damit die Leistungen der Pflegeversicherung bedarfsgerechter und flexibel eingesetzt werden könnten. “Bisher wurden entsprechende Pläne aber immer wieder verschoben, weil damit höhere Kosten für die Steuerzahler verbunden wären”, kritisierte die Selbsthilfeorganisation.