US-Umweltbehörde will Gesundheitskosten bei Luftschadstoff-Grenzwerten nicht mehr berücksichtigen

Die Industrie gehört zu den Hauptemittenten von Luftschadstoffen. (Foto: ©Pituk/stock.adobe.com)

Luftverschmutzung stellt eine relevante Bedrohung für die Gesundheit dar. Bei der Festlegung von Grenzwerten wird dieser Umstand üblicherweise eingepreist. Die US-Umweltschutzbehörde wird diesen Aspekt künftig jedoch nicht mehr monetär berücksichtigen.

Laut Berichten der „New York Times“ wird die US-Umweltschutzbehörde EPA unter Präsident Donald Trump bei der Regulierung der Industrie gesundheitliche Vorteile durch die Eindämmung von Luftschadstoffen nicht mehr einbeziehen. Stattdessen soll nur noch der Kostenaspekt für die Industrie in den offiziellen Kosten-Nutzen-Analysen erscheinen. Die Berichte der „New York Times“ stützen sich auf interne E-Mails und Dokumente der Behörde.

Konkret werden Feinstaub mit einer Partikelgröße von maximal 2,5 Mikrometer (PM2,5) und Ozon genannt. Die langfristige Belastung mit diesen Luftschadstoffen kann Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, aber auch Diabetes und verschiedene Krebserkrankungen begünstigen sowie die Sterblichkeit erhöhen.

Abkehr von bisherigen Kosten-Nutzen-Analysen

Während die EPA unter der Administration von Trumps Vorgänger Joe Biden die Menge an PM2,5, die von Industrieanlagen ausgestoßen werden darf, verschärft hatte, kehrt die Behörde unter der Amtsführung von Trump von diesem Kurs ab. Bei der Festlegung von Grenzwerten für PM2,5 und Ozon sollen die monetären Vorteile, die sich durch eine Begrenzung dieser Schadstoffe ergeben, künftig nicht mehr berücksichtigt werden. Die EPA begründet den Schritt damit, dass die zugrunde liegenden Modelle zur Quantifizierung von Krankheits- und Mortalitätsrisiken „erhebliche Unsicherheiten“ aufwiesen und monetäre Bewertungen daher wissenschaftlich nicht ausreichend belastbar seien.

Unter Biden hatte die Behörde berechnet, dass sich für jeden Dollar, der für die Reduzierung von PM2,5 ausgegeben werde, Gesundheitsvorteile in Höhe von bis zu 77 Dollar entstehen könnten. In einem kürzlich veröffentlichten EPA-Dokument heißt es nun, dass die in der Vergangenheit angewandten Analyseverfahren „der Öffentlichkeit oft ein falsches Gefühl von Präzision und mehr Vertrauen in die monetären Auswirkungen von Feinstaub (PM2,5) und Ozon vermittelt hätten, als die zugrunde liegende Wissenschaft vollständig habe belegen können“.

Laut „New York Times“ haben in den letzten vier Jahrzehnten verschiedene Regierungen unterschiedliche Schätzungen des monetären Werts eines Menschenlebens in Kosten-Nutzen-Analysen verwendet. Bisher habe jedoch keine Regierung vollständig auf eine monetäre Bewertung dieser gesundheitlichen Effekte verzichtet.

„Widerspruch zum eigentlichen Auftrag der EPA“

„Die Vorstellung, dass die EPA die Vorteile ihrer Vorschriften für die öffentliche Gesundheit nicht berücksichtigen würde, steht im Widerspruch zum eigentlichen Auftrag der EPA“, wird der Rechtsprofessor Richard Revesz von der „New York Times“ zitiert. „Wenn man nur die Kosten für die Industrie berücksichtigt und die Vorteile außer Acht lässt, kann man keine Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit rechtfertigen, was ja genau der Grund für die Gründung der EPA war“, sagte er.

Laut einer Sprecherin der EPA werde die Behörde die Auswirkungen von PM2,5- und Ozon-Emissionen auf die menschliche Gesundheit auch weiterhin berücksichtigen. „Nicht monetarisieren bedeutet nicht, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht zu berücksichtigen oder nicht zu würdigen“, sagte sie der „New York Times“. Wie genau die gesundheitlichen Auswirkungen bei der Festlegung der Grenzwerte für PM2,5 und Ozon künftig eingepreist werden sollen, ließ sie allerdings offen. In dem offiziellen Dokument der EPA heißt es, man berücksichtige verschiedene Techniken, um die Unsicherheit der bisherigen Schätzungen zu charakterisieren. Ferner wolle man „die Emissionen weiterhin quantifizieren, bis die Behörde genügend Vertrauen in die Modellierung hat, um diese Auswirkungen angemessen monetär zu bewerten.“ Es bleibt jedoch fraglich, ob und wann das erfolgen wird.

(ah/BIERMANN)