VDGH: Laborleistungen im Blick behalten30. Juni 2025 Foto: Ralf – stock.adobe.com Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) mahnt mit Blick auf den geplanten Austausch zwischen Bundesärztekammer (BÄK) zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an, dass ein Beschluss Chancen für sachgerechte Bewertung und Innovation eröffnen müsse. Mit dem Beschluss des Deutschen Ärztetages zur weiteren Bearbeitung der neuen GOÄ beginnt eine entscheidende Phase. Der VDGH begrüßt, dass die BÄK im Austausch mit Fachgesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden weitere Anpassungen prüfen will. Das sei auch mit Blick auf die labordiagnostischen Leistungen notwendig, deren Bedeutung und wirtschaftliche Grundlage gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. „Laboratoriumsuntersuchungen sind medizinisch unverzichtbar, die Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung der dafür notwendigen Labordiagnostik seitens der Industrie ist aufwendig“, betont VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. „Die Situation stellt sich im ärztlichen Labor und in der Industrie in gleicher Weise dar. In beiden Bereichen schlagen gestiegene Material- und Energiepreise, Personalkosten und die Verschärfung regulatorischer Anforderungen zu Buche. Diese Entwicklung darf in der weiteren Ausgestaltung der GOÄ nicht unberücksichtigt bleiben.“ Der VDGH weist außerdem darauf hin, dass sich viele labordiagnostische Verfahren seit Einführung der derzeit gültigen GOÄ grundlegend verändert haben. Moderne Technologien wie molekulargenetische Tests oder automatisierte Analysesysteme ermöglichen zwar hochpräzise Diagnosen, stellen aber auch neue Anforderungen an die Infrastruktur und das Fachpersonal. Eine sachgerechte und angemessene Bewertung in der ärztlichen Vergütung müsse dem Rechnung tragen, so der VDGH. Nach Angaben des Industrieverbandes hatte bereits die Laborreform zum Jahresbeginn 2025 in der vertragsärztlichen Versorgung zu erheblichen Kürzungen geführt, trotz dokumentierter Kostensteigerungen auf Seiten der Industrie und der Leistungserbringer. Vor diesem Hintergrund betont der VDGH die Notwendigkeit, bestehende Versorgungsstrukturen nicht zusätzlich zu belasten. Weitere Gespräche zwischen der Bundesärztekammer und den Fachgruppen aus dem Labor wer-den von den Diagnostikherstellern ausdrücklich begrüßt. „Die GOÄ ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Qualität in der privaten Gesundheitsversorgung. Eine differenzierte und zukunftsorientierte Bewertung der Laborleistungen ist im Interesse aller Beteiligten: von den Versicherten bis hin zur Industrie“, so Walger.
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