Verbände starten Petition gegen TSVG-Entwurf16. November 2018 Foto: © VRD – Fotolia.com Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) fordern den Bundestag dazu auf, im Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die vorgesehene Ergänzung zum Absatz 6a im § 92 SGB V abzulehnen. Der Gesetzentwurf diskriminiere mit der geplanten „gestuften Steuerung“ psychisch kranke Menschen und verzögere eine schnelle Behandlungsaufnahme, kritisieren die Verbände. Gleichzeitig würden die Psychotherapeuten mit diesem Vorhaben diskriminiert, da ihnen eine Steuerungspraxis vorgeschaltet würde, die entscheiden soll, ob und wie der betroffene Patient behandelt wird. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte in seinem Kabinettsentwurf des TSVG, dessen erste Lesung im Bundestag am 3. Dezember 2018 vorgesehen ist, in letzter Minute und ohne Einbeziehung von Fachverbänden, einen Zusatz zum Absatz 6a des § 92 Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt. Dieser sieht vor, dass besonders qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten – und nicht etwa der spätere Behandler – in Voruntersuchungen festlegen, zu welchem Hilfe- oder Therapieangebot die Betroffenen gehen dürfen. Freier Zugang wird beschnitten “Eine derartige, vorgeschaltete Selektion hebt den freien Zugang der Patientinnen und Patienten zum ärztlichen, psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf und verlängert unnötig das Leiden der Betroffenen. Den betroffenen PatientInnen wird damit die freie Auswahl ihres Behandlers nach eigenem Vertrauen genommen oder zumindest massiv eingeschränkt. Es wird ausgerechnet denen, die über oft enorme, hoch schambesetzte und intime seelische Belastungen sprechen müssen, eine zusätzliche Hürde zur Psychotherapie aufgebürdet und zudem ein neues Nadelöhr geschaffen”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Psychotherapeutenverbände. Die beabsichtigte Neuregelung könne nur als der unangemessene Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden, der die Nöte psychisch erkrankter Menschen nicht nachvollzieht. Die Verbände fordern deshalb die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der geplante Zusatz im § 92 (6a) SGB V ersatzlos gestrichen wird. Die entsprechende Petition der Verbände (85363) kann bis zum 13. Dezember mitgezeichnet werden.
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