Verbände warnen vor Gefährdung der Versorgung von Schmerzpatienten21. Oktober 2024 Jan Holger Holtschmit (Foto: Rommel-Klinik) In einer gemeinsamen Stellungnahme an verantwortliche Akteure der Politik und des Gesundheitswesens haben schmerzmedizinische Verbände die Deutsche Schmerzgesellschaft, BVSD, ANOA und BVPRM die mangelnde Berücksichtigung der Schmerzmedizin im Leistungsgruppensystem angemahnt und eine Reform gefordert. Nach dem Beschluss der Krankenhausreform durch den Deutschen Bundestrag haben die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V., der Berufsverband der Ärzte und PsychologischenPsychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD), die Arbeitsgemeinschaft nicht-operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken (ANOA) und der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM) nachdrücklich vor den Konsequenzen bei der Versorgung von Schmerzpatienten gewarnt. So auch Dr. Jan Holger Holtschmit, Präsident der ANOA: „Die nun beschlossene Krankenhausreform gefährdet die Existenz spezialisierter schmerzmedizinischer Einrichtungen. Unser qualitativ hochwertiges Behandlungsangebot im Bereich der stationären Schmerztherapie inklusive der ANOA und der multimodalen Konzepte steht auf dem Spiel.“ Was die ANOA-Kliniken betrifft, so könnten vor allem einige der kleineren Abteilungen in den kommenden Jahren in eine schwierige Lage geraten, so Holtschmit weiter. „Ein Wegfall jeder einzelnen spezialisierten schmerzmedizinischen Einrichtung würde die ohnehin schon prekäre Versorgungssituation für Schmerzpatientinnen und -patienten weiter verschärfen.“ Über die verpasste Gelegenheit, erforderliche Änderungen in der Reform vorzunehmen, äußerte sich Dr. Jan Emmerich, Beiratsmitglied der ANOA, enttäuscht. Emmerich hatte sich in den vergangenen Wochen – im engen Schulterschluss mit den anderen drei medizinischen Verbänden – aktiv in die Diskussion um die Auswirkungen der Reform für die Schmerzmedizineingebracht: „Es ist äußerst bedauerlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Chance nicht genutzt hat, besondere Angebote wie die komplexe Schmerzmedizin außerhalb von Leistungsgruppen zu ermöglichen, so wie es die Blaupause in NRW vorgesehen hatte. Dies hätte dazu beigetragen die Qualität und Verfügbarkeit spezialisierter Schmerzbehandlungen zusichern.“ Kritik an Mindestvorhaltezahlen und bürokratischer Belastung Die Verbände betonen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme weiterhin, dass Mindestvorhaltezahlen in der Schmerzmedizin kontraproduktiv wären und unter Umständen zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen könnten. Zudem kritisieren sie, dass die Krankenhausreform nicht auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sei und die bestehende Unterversorgung im Bereich der Schmerzmedizin ignoriere. Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände richtet sich gegen fehlende Impulse des nun verabschiedeten Gesetzes für die angestrebte Entbürokratisierung und fürchtet eine steigende administrative Belastung für medizinisches Personal. Dies steht im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielen der Reform und bindet wertvolle Ressourcen, die für die Patientenversorgung dringend benötigt werden. Lösungen für weiterhin qualitativ hochwertige Versorgung gefordert Die schmerzmedizinischen Verbände fordern angesichts der beschlossenen Reform dringend weitere Maßnahmen, um die absehbaren Probleme in der Versorgung von Schmerzpatientinnen und -patienten abzumildern. Sie betonen die Notwendigkeit, die Besonderheiten der schmerzmedizinischen Versorgung stärker zu berücksichtigen und Lösungen zu finden, die eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung sicherstellen.
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