Verfassungsbeschwerde für saubere Luft: Betroffene fordern strengere Grenzwerte

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Sieben von hoher Luftverschmutzung Betroffene ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um ihr Grundrecht auf Gesundheit durchzusetzen. Unterstützt werden sie dabei von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Umweltrechtsorganisation ClientEarth.

Die Beschwerdeführenden leben in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München in unmittelbarer Nähe von Messstellen mit besonders hoher und damit gesundheitsgefährdender Luftbelastung.

Eine Beschwerdeführerin aus Düsseldorf erklärt, dass sie für ihre Kinder klage und sagt: „Die Bundesregierung ist in der Pflicht, meine Kinder vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, unter denen sie ein Leben lang leiden. Mein Ziel der Verfassungsbeschwerde: Keine vermeidbaren, gesundheitlichen Schäden durch hohe Luftverschmutzung mehr.“ Laut der DUH reicht die aktuelle Gesetzgebung der Bundesregierung nicht aus – die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordere Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2), die bis zu fünfmal niedriger seien als die aktuell in Deutschland geltenden.

Caroline Douhaire, die die Verfassungsbeschwerde juristisch betreut, erklärt: „Der Staat ist durch das Grundgesetz zum effektiven Schutz der Gesundheit und des Lebens vor den Gefahren der Luftverschmutzung verpflichtet. Daher muss der Gesetzgeber die geltenden Schutzvorkehrungen im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie den neuen WHO-Luftqualitätsrichtlinien, überprüfen und verschärfen.”

„Wir fordern von der Bundesregierung die schnellstmögliche nationale Umsetzung der Grenzwert-Empfehlungen der WHO für Stickstoffdioxid und Feinstaub“, ergänzt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Die Schweiz hat bereits seit 37 Jahren deutlich niedrigere Grenzwerte für Stickstoffdioxid als Deutschland. Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir die saubere Luft und eine Reduzierung der gefährlichen Luftschadstoffe unter anderem aus Verkehr, Holzfeuerung und Landwirtschaft durchsetzen. Dazu braucht es Sofortmaßnahmen wie die Nachrüstung oder Stilllegung schmutziger Verbrenner-Fahrzeuge, eine Halbierung der Zahl der Autos in unseren Städten, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, eine Reduktion der Nutztierzahlen und eine Filterpflicht für Holzöfen – um nur einige Maßnahmen zu nennen.”

Nach Angaben der DUH empfiehlt die WHO für PM2,5 maximal ein Fünftel des derzeit rechtlich geltenden Grenzwertes (statt 25 nur noch 5 µg/m³  im Jahresmittel), für Stickstoffdioxid sogar die Senkung auf ein Viertel des bisherigen Grenzwertes (von 40 auf 10 µg/m³  im Jahresmittel). Zudem fordere die WHO die Einführung eines 24-Stundenhöchstwertes von 25 µg/m³ für Stickstoffdioxid.