Verkürzter Versorgunsweg bei Hörgeräten: Patienten zufrieden

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Laut einer Befragung des Industrieverbandes BVMed sind 9 von 10 Patienten mit verkürztem Versorgungsweg in der Hörgeräte-Versorgung zufrieden. Die durchschnittliche Aufzahlungshöhe ist deutlich niedriger als bei der herkömmlichen Versorgung.

90 Prozent der Patienten sind mit dem verkürzten Versorgungsweg in der Hörgeräte-Versorgung über den HNO-Arzt zufrieden. Das ist das Ergebnis einer Befragung von knapp 5000 versorgten Patienten durch die „Qualitätsinitiative Verkürzter Versorgungsweg (QVV)“ im Bundesverband Medizintechnologie, BVMed. 90 Prozent äußerten sich zufrieden mit dem Hörgerät, 89 Prozent mit der Beratung.

Der verkürzte Versorgungsweg schneide damit bei der Patientenzufriedenheit besser ab als die konventionelle Hörgeräteversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), so der BVMed. Nach den GKV-Daten, die vom Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrum in Zusammenarbeit mit opta data erhoben wurden, waren 81 Prozent mit dem Hörgerät und 88 Prozent mit der Beratung zufrieden. Die Erhebung der GKV bezieht sich auf die Gesamtheit der Hörgeräteversorgungen, also konventionell über das Hörakustiker-Fachgeschäft sowie über den verkürzten Versorgungsweg, wobei die große Mehrzahl der Versorgungen noch konventionell durchgeführt wird.

Rund 70 Prozent der Versorgungen über den verkürzten Versorgungsweg konnten aufzahlungsfrei durchgeführt werden. Im Kontrast hierzu ergibt sich laut GKV-Bericht über die Gesamtheit der Hörgeräteversorgungen eine Quote der Versorgungen ohne Aufzahlung von nur 30 Prozent.

Ein großer Unterschied ergibt sich zudem bei der durchschnittlichen Aufzahlungshöhe. Während bei der durchschnittlichen Hörgeräte-Versorgung der Aufzahlungsbetrag der Versicherten laut GKV-Veröffentlichung bei 1169 Euro lag, ist er bei den QVV-Daten mit durchschnittlich 145 Euro deutlich niedriger. Der BVMed bemängelt zudem, dass laut den GKV-Daten 87 Prozent der Versicherten über den Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung aufgeklärt wurden. Da die Aufklärung gesetzlich vorgeschrieben ist, müsste der Wert eigentlich bei 100 Prozent liegen.

Beim verkürzten Versorgungsweg arbeiten Hörakustiker eng mit dem behandelnden HNO-Arzt zusammen. Daraus ergeben sich aus Sicht der QVV-Initiative des BVMed Vorteile, etwa eine kontinuierliche audiologische und medizinische Begleitung, enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen HNO-Praxis und Hörgeräteakustikmeisterbetrieb sowie eine Bündelung der Kompetenzen der medizinischen und audiologischen Versorgung. Außerdem ermögliche die durchgängige ärztliche Begleitung die ganzheitliche Betrachtung und Reaktion auf Gesundheitszustand des Patienten und Erst- und Folgeversorgung seien stets unter HNO-ärztlicher Kontrolle.