Version 4 der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz veröffentlicht15. Dezember 2023 Symbolfoto: ©Ulf/stock.adobe.com Am 12. Dezember erschien Version 4.0 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz mit einer vollständigen Überarbeitung des Kapitels zur medikamentösen Therapie. Die Leitlinie ist auf den Internetseiten des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) kostenlos abrufbar. Chronische Herzinsuffizienz ist für die Betroffenen mit einer starken Einschränkung der Lebensqualität infolge von Atemnot und Ödemen und mit einer schlechten Prognose verbunden. Die Häufigkeit der Erkrankung steigt mit dem Lebensalter an, doch sinkt in jüngerer Zeit die Herzinsuffizienz-bezogene Sterblichkeit, was wahrscheinlich auf eine verbesserte Behandlung und moderne Therapieoptionen zurückzuführen ist. Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll dazu beitragen, die Versorgung von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz weiter zu optimieren. Dazu spricht ein multiprofessionell zusammengesetztes Gremium Empfehlungen für Diagnostik und Therapie und zur Koordination der an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen aus. Die Evidenz wurde systematisch recherchiert, bewertet und von den Expertinnen und Experten diskutiert. Patientenvertreter brachten die Sicht der Betroffenen mit ein. Die neuen Empfehlungen zur medikamentösen Therapie der Herzinsuffizienz mit eingeschränkter Ejektionsfraktion (HFrEF) tragen den Entwicklungen neuer Arzneimittel der letzten Jahre Rechnung. Es gilt nicht mehr alternativlos eine Stufentherapie auf Basis von RAS-Inhibitoren und Betablockern, sondern auch eine initiale Vierfachkombination mit zusätzlich einem SGLT2-Inhibitor und Spironolacton oder Eplerenon ist möglich. Für Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF) steht mit den SGLT2-Inhibitoren nun erstmals eine Wirkstoffgruppe mit nachgewiesenem prognoseverbessernden Effekt zur Verfügung. Weitere Änderungen in der NVL betreffen beispielsweise den ebenfalls neuen Wirkstoff Vericiguat sowie Empfehlungen zur Neueinstellung und Auftitration. Wegen der hohen Versorgungsrelevanz wurde beschlossen, das Kapitel zur medikamentösen Therapie vorab als Version 4 der NVL zu veröffentlichen. Es wurde in die bestehenden und formell noch bis Ende 2024 gültigen Kapitel der Vorauflage integriert. Für 2024 ist die Veröffentlichung der Version 5 der Leitlinie geplant, in der dann alle Kapitel aktualisiert sein werden. Vor der Veröffentlichung waren Fachkreise und Interessierte eingeladen, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren. Mehr als 100 Kommentare gingen während der öffentlichen Konsultation ein. Daraus resultierend konnten missverständliche Formulierungen verbessert und verschiedene Detailfragestellungen in den Hintergrundtexten konkretisiert werden. Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.
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