Videosprechstunden & Co – Rheuma im digitalen Zeitalter

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In vielen Arztpraxen gab es im Zuge der COVID-19-Pandemie vermehrt Video- und Telefonsprechstunden. Welchen Stellenwert Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen in der Rheumatologie haben und wo die Grenzen liegen, war Thema auf einer Online-Pressekonferenz im Rahmen des diesjährigen virtuellen DGRh-Kongresses.

„Die Digitalisierung hat seit 2007, mit der Einführung des iPhones, durch die Nutzung des Smartphones den Alltag des Menschen in allen Bereichen penetriert“, erklärte Dr. Martin Welcker, Ärztlicher Leiter des MVZ für Rheumatologie Dr. M. Welcker GmbH, Planegg im Rahmen einer Online-Pressekonferenz im Rahmen des DGRh-Kongresses. Sichtbarster Bereich sei, ohne dass dies besonders auffalle, die Wissens- und Faktenakquise. Benötigte man früher hierfür dicke Nachschlagewerke oder Zeitschriften in Papierform, geschehe dies heute durch Nachschlag auf „Google“ oder in anderen Suchmaschinen in Sekundenschnelle, so Welcker weiter. Nutzer bekämen dadurch hochwertige, aber auch bedenkliche Informationen.

Welcker verwies auf einen umfassenden Artikel der Zeitschrift für Rheumatologie (Knitza et al.), der über die Möglichkeiten und Einschränkungen von medizinischen Applikationen berichtet. Die Mehrzahl derselben wurde mit deutlichen Einschränkungen bewertet und das Fehlen relevanter Evaluation kritisiert.

Aufseiten der Ärzteschaft zeige sich eine relative Offenheit den neuen Techniken gegenüber, andererseits aber ein Mangel an diesbezüglicher Information und spezifischem Wissen, so Welcker. Das zeige eine aktuelle Erhebung (F. Mühlensiepen et al.), in der die Bereitschaft von Ärzten zur Telemedizin erfragt wurde. Es fand sich aber die grundsätzliche Einschätzung, dass insbesondere der Austausch zwischen Haus- und Facharzt hierdurch verbessert werden könnte.

„Vergleichbar den Apps wird die Telesprechstunde öffentlich beworben. Hierbei ist die „Telefonsprechstunde“ als etabliert zu betrachten und hat seit vielen Jahren zur ergänzenden Beratung einen festen Stellenwert“, sagte Welcker. Insbesondere während der COVID-19-Pandemie hätte die Anzahl der Telefonate zugenommen. Telefonate könnten helfen, ersetzten aber nicht den persönlichen Kontakt, so Welcker weiter. Die Videosprechstunde, die neben der Überwindung der Distanz auch das Bild des Gegenübers ins Gespräch bringe, wird seit Verabschiedung des E- Health-Gesetzes 2015, unter anderem durch Gesundheitsminister Spahn, zunehmend propagiert.

Im Rahmen der COVID-Pandemie kam es dann in der Zeit des Lock-Downs zu explosionsartigem Wachstum bei der Anzahl durchgeführter Videosprechstunden. Die Frequenz derselben hat allerdings nach dessen Aufhebung bereits wieder stark nachgelassen, wie Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) belegen.

Für welche Patienten sind Videosprechstunden in der Rheumatologie außerhalb der Corona- Pandemie geeignet? Diese Frage sei auf Initiative von Dr. Aries (Hamburg) aktueller Inhalt einer Diskussion innerhalb der Kommission „Digitale Rheumatologie“ unter Leitung von Frau Prof. Richter (Düsseldorf) der DGRh, welche eine diesbezügliche Stellungnahme für die DGRh nach Freigabe durch deren Vorstand erarbeitet, so Welcker. Aktuell wurden bereits grundlegende Überlegungen zum Arbeitsgebiet der Digitalisierung in der Medizin mittels eines Positionspapiers in der Zeitschrift für Rheumatologie (Knitza, Richter et al.) publiziert.

„Die Videosprechstunde ermöglicht Konsultationen auf Distanz in entlegene Gebiete. Sie öffnet die Möglichkeit, außerhalb der üblichen Mitarbeiter-assoziierten Sprechstunde Patienten zu betreuen. Zudem ergibt sich zum Beispiel die Möglichkeit einer Screening-Abstimmung mit zuweisenden Kollegen, um bereits im Vorfeld zu klären, welche Patienten tatsächlich fachärztlich rheumatologisch untersucht werden müssen. Möglicherweise kann die Compliance und Adhärenz unserer Patienten durch diese Form der ergänzenden Betreuung verbessert werden. Auch ist eine Optimierung des Tight-Control-Konzeptes hierdurch denkbar“, erläuterte Welcker mögliche Vorteile der Videosprechstunde. Allerdings verwies er auch darauf, dass diese und weitere Einsatzmöglichkeiten sowie die klinische Einschätzung vor oder mit deren Umsetzung wissenschaftlich evaluierend begleitet werden sollten beziehungsweise müssen. Die alleinige Möglichkeit der Durchführung eines Verfahrens sei nicht automatisch gleichwertig mit der notwendigen Qualität und Sorgfalt in der medizinischen Betreuung.

Die Videosprechstunde sei somit als ein Teil der Telemedizin mit den weiteren Bestandteilen, insbesondere den medizinischen Applikationen, in der zukünftigen Versorgung unserer Patienten zu betrachten, so Welcker weiter. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) würden diese Entwicklung nicht nur rechtlich begleiten, sondern auch beschleunigen. Die hierbei auch geforderte weitere Evaluation der digitalen Möglichkeiten sei allerdings dringend notwendig, betonte Welcker. (ja)