Viele psychisch bedingte Ausfallzeiten bei Eltern mit Kinderkrankengeldbezug1. März 2022 Die Zahl der Versicherten, die Kinderkrankengeld bezogen haben, ist im Jahr 2021 stark angestiegen. (Graphik: © WIdO 2022) Immer mehr berufstätige Eltern haben im vergangenen Jahr Kinderkrankengeld bezogen. Die Anzahl der AOK-Mitglieder, die diese Leistung in Anspruch nahmen, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass diejenigen Mütter und Väter, die Kinderkrankengeld beansprucht haben, auch im Jahr 2021 vermehrt wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig waren. So waren bei dieser Gruppe knapp ein Viertel (24,2 %) mehr psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeitsfälle zu verzeichnen als bei der nach Alter und Geschlecht vergleichbaren Gruppe aller AOK-versicherten Erwerbstätigen. Diese Tendenz zeigt sich auch bei den Muskel- und Skelett- und den Atemwegserkrankungen. „Die Regelung einer erweiterten Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ermöglicht es Familien, Versorgungsengpässe in der Corona-Pandemie auszugleichen, und kann damit Mütter und Väter entlasten“, erklärte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Während im Jahr 2012 nur 2,1 Prozent aller AOK-Mitglieder das Kinderkrankengeld nutzten, waren es 2021 bereits 4,4 Prozent. Somit haben von den 14,6 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern circa 634.500 mindestens einmal Kinderkrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen: Ihr Anteil an allen AOK-Mitgliedern lag 2021 bei 6,7 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei den Männern. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderkrankengeld beanspruchen, kontinuierlich: Während 2012 nur 0,9 Prozent aller männlichen AOK-Mitglieder Kinderkrankengeld nutzten, waren es 2021 bereits 2,5 Prozent. Ab März 2021 überstieg der Anteil der Beschäftigten mit Kinderkrankengeld den der beiden Vorjahre. Im Oktober und November 2021 – also während der vierten Corona-Welle – war der Anteil der AOK-Mitglieder, die Kinderkrankengeld bezogen, am höchsten. Psychische Erkrankunge lassen auf erhöhte Belastung schließen Auffällig ist, dass die Gruppe der erwerbstätigen Eltern, die im Jahr 2021 Kinderkrankengeld beansprucht haben, öfter wegen bestimmter Diagnosen krankgeschrieben waren als die AOK-Versicherten mit identischer Alters- und Geschlechtsstruktur ohne Kinderkrankengeld-Bezug. So waren sie häufiger wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig: Diese Mütter und Väter lagen mit 14,1 Arbeitsunfähigkeitsfällen je 100 AOK-Mitglieder über dem Wert aller erwerbstätigen AOK-Mitglieder (11,4 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder). Mehr AU-Fälle ergeben sich auch für die Eltern, die Kinderkrankengeld beansprucht haben und wegen Atemwegserkrankungen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen krankgeschrieben wurden. Auch hier wiesen sie mehr Krankschreibungen auf als die Vergleichsgruppe ohne Kinderkrankengeldbezug. Bei Atemwegserkrankungen wurden 67,9 Fälle registriert, in der Vergleichsgruppe hingegen nur 37,5 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder. Bei Muskel-Skelett-Erkrankungen ist der Unterschied weniger deutlich und beläuft sich auf 31,9 Fälle im Vergleich zu 27,3 Fällen. Eltern mit Kinderkrankengeld fielen wegen einer psychischen Erkrankung im Durchschnitt zwar häufiger aus, waren jedoch weniger Tage arbeitsunfähig als Erwerbstätige mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit und ohne Bezug von Kinderkrankengeld: Sie fielen pro Fall 6,7 Tage weniger aus (20,3 Tage je Fall) als die Vergleichsgruppe aller AOK-Mitglieder mit einer identischen Alters- und Geschlechtsstruktur (27,0 Tage je Fall). „Dass diese Eltern häufiger psychisch erkranken, lässt eine erhöhte Belastung vermuten“, so Schröder. „Es ist anzunehmen, dass das erweiterte Kinderkrankengeld geholfen hat, die großen pandemiebedingten Belastungen besser zu bewältigen. Ob damit krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeiten vermieden werden können, wird im Jahr 2022 zu beobachten sein“, sagte Schröder weiter. Im Vergleich zu 2019 ist ein Rückgang der psychisch bedingten Ausfälle bei allen Erwerbstätigen um 3,0 Prozent zu verzeichnen (2019: 11,7 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder). Bei den Kinderkrankengeld beziehenden Eltern sank die Anzahl der AU-Fälle je 100 Mitglieder allerdings nur leicht um ca. 1,0 Prozent (2019: 14,3 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder). Krankenstand im Jahr 2021 auf gleichem Niveau wie im Vorjahr Insgesamt ist der Krankenstand mit 5,4 Prozent im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren auf gleichem Niveau geblieben. Damit hat jeder AOK-versicherte Beschäftigte im Jahr 2021 im Durchschnitt 19,7 Tage mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefehlt. Häufigkeit und Dauer der Krankheitsarten unterscheiden sich dabei deutlich: Die meisten Arbeitsunfähigkeitsfälle betreffen Atemwegserkrankungen (36,3 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder), die aber deutlich unter dem Niveau der Vorjahre liegen. Die durchschnittlich längste Falldauer haben mit 29,8 Fehltagen pro Fall psychische Erkrankungen. Ein durchschnittlicher Arbeitsunfähigkeitsfall aufgrund einer Muskel-Skelett-Erkrankung dauerte im Jahr 2021 17,6 Tage. Der Analyse des WIdO liegen die Daten von knapp 14,6 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2021 in mehr als 1,6 Millionen Betrieben beschäftigt waren. Auch die im ersten Corona-Pandemiejahr 2020 eingeführten Regelungen zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld, die aufgrund der hohen Belastung von Beschäftigten mit Kindern angepasst wurden, finden Eingang in die Arbeitsunfähigkeitsdaten. Im Jahr 2020 wurde der gesetzliche Anspruch je Kind und Elternteil von 10 auf 15 Tage erhöht, der Maximalanspruch je Eltern teil stieg von 25 auf 35 Tage. Im Jahr 2021 wurde erneut nachjustiert: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Elternteil und Kind verlängerte sich auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelte er sich pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern wurden maximal 65 Tage (Alleinerziehende: maximal 130 Tage) festgelegt. Eltern konnten im Jahr 2021 zudem Kinderkrankengeld auch dann nutzen, wenn ihr Kind ohne direkte Erkrankung pandemiebedingt zu Hause betreut werden musste.
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